An und für sich scheuen sich die Bürger aus den unterschiedlichsten Gründen, an die 30er Jahre der Machtergreifung zu erinnern. Allzu oft wollen z.B. Regierungen und die zugehörigen Parteien die Erinnerungen auf die „gefühlte“ Kollektivschuld der schlimmen Holocaust-Verbrechen beschränken, obwohl es nach Hannah Arendt eine Kollektivschuld nicht geben kann. Damit werden aber wichtige Merkmale der „Denkhaltungen“ und „diktatorischen Rechtsauffassungen“ ausgeblendet, die für die „Ermächtigten“ wie selbstverständlich gegenüber den Bürgern praktiziert wurden.
Der Vergleich der heutigen Haltung, der scheinbar legitimen Anordnung und der kollektiven Umsetzung der IMPFPFLICHT, mit der „totalitären Ausübung der Macht“ in den 30er Jahren, könnte wichtige Erkenntnisse zutage fördern, die für den Erhalt der Demokratie grundlegend sind. Denn es geht immerhin um die Freiheit, die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht der Bürger bezogen auf den eigenen Körper und die grundsätzliche Frage, ob das aktuell erkennbare „Kollektivdenken„, auch als Ausfluss des geduldeten rechtswidrige „Durchregieren“ in der Merkel-Ära, weiter fortgesetzt werden darf? Es geht immerhin um die im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 kodifizierten Ewigkeitsrechte der Bürger, ausgeprägt als Individualrechte!
Zur Erinnerung: Nach dem Ermächtigungsgesetz 1933, ermöglicht durch konservative Parteien, zu denen das ZENTRUM gehörte, das später im Wesentlichen in der CDU aufgegangen war, war es den Machthabern möglich, ihre Gegner zunächst mit „Parteiverbot“ (z.B. KPD) und der Ausübung ihrer „Berufe“ durch Entlassung zu bekämpfen. Dazu gehörte auch das Verhängen von Haftstrafen sowie die Unterbringung in Konzentrationslagern. Gegenüber den Bürgern wurden diese Verbrechen mit Propagandamethoden gerechtfertigt, mit dem Aufbau von Feindbildern, einhergehend mit den auch heute feststellbaren verfeinerten ausgeübten Methoden der Massenpsychologie (Stichwort: Framing), zur Stigmatisierung der politischen Gegner.
Die Bürger sollten emotional Juden, Kommunisten usw. als das BÖSE schlechthin wahrnehmen, um die Entrechtung der Ausgegrenzten im Alltag als erforderlich zu empfinden. Die wissenschaftlich bereits erforschte massenpsychologische Wirkung der Stigmatisierung auf emotionaler Ebene (Feindbilder etc.) schaltete häufig das eigene Nachdenken aufgrund der anerzogenen, nicht reflektierten Folgsamkeit und Gutgläubigkeit gegenüber Autoritäten (Eltern, Vorgesetzte, Ärzte, Regierende etc.) aus. Hinzu kam die ANGST der noch selbst denkenden Bürger, bei Widerstand oder öffentlicher Kritik ebenfalls ausgegrenzt und existenziell bedroht zu werden und damit die eigene Familie zu gefährden.
Die damalige Situation lässt sich wie folgt skizzieren:
1. Aufhebung / Einschränkung der Rechte der Bürger durch das Ermächtigungsgesetz von 1933.
2. Stigmatisierung und Ausgrenzung mit massenpsychologisch wirksamer Propaganda.
3. Erzeugung von Angst vor Repressalien, um noch selbst denkende Bürger ruhig zu stellen.
4. Dominanz des „Kollektivdenkens“ (Volk) und des „Führerkultes“, dem die „Masse“ folgt.
Die methodisch vergleichbare Vorgehensweise mit Blick auf die „Corona-Epidemie“ bzw. die jetzt aus Politik und Medien sowie Unternehmen befürwortete Impfpflicht lässt sich wie folgt feststellen:
1. Das (mehr als umstrittene) InfSG hebt bedeutende Bürgerrechte auf oder schränkt sie ein.
2. Ungeimpfte werden mit Begriffen wie „Covidioten“ übelst beschimpft und stigmatisiert.
3. Mit der „Pandemie der Ungeimpften“ werden die Geimpften in Angst und Schrecken gehalten.
4. Das dominante Kollektivdenken in Gesellschaft und Politik widerspricht dem Individualrecht
Wie in den 30er Jahren, spielt die Propaganda, heute die MEDIEN, eine wichtige Rolle bei der Meinungsbildung. Da werden übelste „Feindbilder“ gefühlsbetont, wie das „Peitschen“ des Weltärztepräsidenten Montgomery, verbreitet. Das „emotionale Bild“ vermittelt das gefühlte RECHT, die Impfunwilligen zu bestrafen. Dabei wird auch das „Kollektive“ betont, wenn von der „Pandemie der Ungeimpften“ die Rede. Die seit Tagen verbreiteten vielen üblen Diffamierungen und erzeugten Feindbilder aus Politik, Medien, Verbänden und Unternehmen wiederzugeben, würde den Rahmen dieser Veröffentlichung sprengen.
Die von den MEDIEN seit Monaten verbreitete Todesangst zur Disziplinierung der Bürger spielt dabei eine große Rolle. Seit 1945 wird auch die Rolle der „Erziehung und Lenkung der Denkhaltung / Meinung der Bürger“ wahrgenommen. Der Bürger soll besser nicht selbst nachdenken, sondern folgsam sein, wie ein unmündiges Kind. Und wen die MEDIEN als das „Böse“ darstellen, von denen sollen sich die Bürger ohne eigenes Nachdenken abwenden. Dabei spielt die WAHRHEIT allenfalls noch eine untergeordnete Rolle; die LÜGE wird gezielt und methodisch zur Manipulation der Denkhaltung und Durchsetzung der Folgsamkeit der Bürger eingesetzt. Von Journalismus kann schon viele Jahre keine Rede mehr sein. Auch deshalb hatten sich in den letzten Jahren „Alternative Medien“ etabliert, die sich der WAHRHEIT verpflichtet fühlen und zunehmend anerkannt und frequentiert werden.
Unklar ist, ob die MEDIEN für Hassreden und Hetze seit Jahren im Bundestag sorgten, oder ob es eher umgekehrt war. Die schlimmen sprachlichen Entgleisungen waren LEGION; vielen Bürgern sind die Hassredner sogar namentlich inzwischen bekannt, obwohl sich der Normalbürger häufig noch nicht einmal die Namen der Bundesminister merkt.
Die Manipulation der emotionalisierten Meinung, die oft unbemerkt von den Urhebern übernommen wird, führt in der Selbstwahrnehmung zu einer Art Rechtfertigung der Diffamierung Andersdenkender, die heute begrifflich als „Querdenker“, „Klimaleugner“, „Covidioten“, „Rechtsextreme“ usw. usw. zur Identifizierung des „Bösen“ vermittelt werden. Und das „Böse“ darf mit allen Mitteln bekämpft werden.
Da wundert es nicht weiter, wenn Ungeimpften das Recht auf Arbeit, Freiheit, Behandlung im Krankenhaus (Triage) oder gar Arztpraxen usw. usw. „kollektiv“ verweigert werden darf. Die in Corna-Angst- und -Schrecken versetzten Bürger kämen nie auf die Idee darüber nachzudenken, ob die Bestrafungen der Andersdenkenden, der Ungeimpften, mit der gegebenen Rechtslage in Einklang gebracht werden kann. In der Merkel-Ära wurde vielfach das Recht gebrochen, mit dem Begriff des „Durchregieren“ verniedlicht. Dabei versagten insbesondere die Regierungsfraktionen im Bundestag jämmerlich. Es hat den Anschein, dass das GRUNDGESETZ nur noch lästig ist, auch weil man sich an die „undemokratische EU“ (nach Prof. Dr. jur. Roman Herzog, ehemaliger Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichtes und Bundespräsident) „gewöhnt“ hatte bzw. die „Demokratieferne“ von EU-Parlament und Bürgern sowie der EU-Entscheidungen geradezu gezielt herbeigeführt hatte.
In der EU hat der Bürger weitgehend rechtlos das entgegenzunehmen und zu akzeptieren, was die Regierenden und Kommissare ohne jede demokratische Legitimation entschieden hatten.
Da wundert es nicht weiter, dass die Demokratieferne an die „Ermächtigung 1933“ erinnert, als sogar konservative Parteien wie das ZENTRUM da mitwirkten. Und auch die AMPEL will jetzt die EU in eine Art „Konföderation“ wandeln. Und die Bürger können sehr sicher sein, dass großen KONZERNEN und Unternehmen weitgehende Rechte eingeräumt werden und die Bürger weitgehend, wie heute auch, rechtlos bleiben. Das WELT-Kollektivdenken schreitet voran; die Bürger spielen bei den Entscheidungen keine Rolle, sie bleiben ungefragt. Und in Deutschland durften die Bürger nach 1945 noch nicht einmal das Grundgesetz legitimieren (vgl. Artikel 146 Grundgesetz). Und, soweit es Hinderungsgründe geben sollte, werden sie den Bürgern vorenthalten. Die „politische Mündigkeit“ bzw. das Recht auf Wahrheit wird den Bürgern bis heute weitgehend verweigert.
Jetzt soll mit dem Infektionsschutzgesetz (InfSG), den Verordnungen und Ermächtigungen der Länder und der „Impfpflicht“ eine weitere Bastion des Grundgesetzes beseitigt werden: Die unabdingbar zu gewährenden Grundrechte der Bürger. Diese GRUNDRECHTE, die die Bürger auch vor den Übergriffen der Regierenden und Behörden schützen sollen, widersprechen der Fortführung des „Durchregierens“ und der Kollektiv-Strategie der Weiterentwicklung der EU. Die Bürger, insbesondere in Deutschland, dürfen dabei nicht konstitutiv mitwirken, schon gar nicht per Volksentscheid über ihr eigenes Schicksal abstimmen!
Deshalb wundert es nicht, wenn jetzt der „Impfunwillige“, der „Impfpflichtige“, bestraft werden soll, wenn er den Epidemie-Auflagen nicht folgt. Fein streifig wird zwischen „Pflicht“ und „Zwang“ unterschieden, weil auch das Recht auf die „Unverletzlichkeit der Person“ nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) ein nicht aufhebbares „Ewigkeitsrecht“ darstellt, das selbst durch eine 100 %ige Mehrheit im Bundestag NICHT beseitigt werden darf!
Zwar darf nach Satz 3 des Artikels auf der Grundlage eines im Bundestag zu beschließenden Gesetzes in das Recht „eingegriffen“ werden, allerdings sind nur Eingriffe erlaubt, wenn „zwingende Gründe“ (enge Auslegung) konkret vorliegen. Deshalb hatte das geltende „Notstandsrecht“, das mit Herausgabe des InfSG quasi umgangen wurde, NUR Einschränkungen für ERKRANKTE vorgesehen (Quarantäne, medizinische Behandlung), wenn es sich z.B. um massiv tödliche SEUCHEN handelt (Gelbfieber, Pocken).
Angesichts der bestehenden Rechtslage war bereits die „Impfpflicht“ für Kinder (Masern) – auch medizinisch aus heutiger Sicht – ein Bruch des Grundgesetzes, weil den Eltern keine reale Möglichkeit gegeben wird, die Masern-Impfung zu verweigern. Nur nebenbei sei angemerkt, dass die Vielfach-Impfungen der Kleinkinder zunehmend auf Kritik stößt, weil Langzeitwirkungen (beobachtete Schwächung Immunsystem) nicht von der Hand zu weisen sind. Und die Eltern haben kaum eine Chance, hier Augenmaß bei sicherlich sinnvollen Impfseren walten zu lassen. Denn die richtige Ausübung des Sorgerechtes für Kinder, ist weitgehend unbekannt und wird nicht vermittelt.
Bei der Beurteilung der Rechtslage darf nicht ignoriert werden, dass es sich um experimentellen neuartige Impfstoffe handelt, die naturwissenschaftlich belegt, angereichert durch Adjuvanten, sogar die GENE der Menschen beeinflussen. Nachweislich führen die toxischen Spike-Proteine zu Herzkrankheiten und Blutungen in Lunge und anderen Organen; sogar die ansonsten bei herkömmlichen Vektor-Impfstoffen intakte „Hirnschranke“ wird durchbrochen, sodass dies zu tödlichen Hirnblutungen geführt hatte bzw. führen wird.
Damit sind gefährliche gesundheitliche Wirkungen, bis hin zum vorzeitigen Ableben angesprochen, die bei der Diskussion der „Impfpflicht“ ausgeblendet werden. Das gilt auch für die Wirksamkeit der Spike-mRNA -Seren ganz allgemein. Die naturwissenschaftlich belegte Unwirksamkeit der toxischen mRNA-Seren bezogen auf die Verhinderung der Corona-Ansteckung darf offenbar keine Rolle spielen. Und ob die „schweren“ Corona-Folgen durch den Impfstoff abgewehrt werden, oder durch das „noch“ vorhandene intakte eigene Immunsystem, soll besser öffentlich nicht erörtert werden.
Da wird auch nicht in den Medien mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht, dass der aus wissenschaftlicher Sicht sehr konstruktive Disput der unterschiedlichen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse seit 2020 verweigert wird. Herausragende Experten wie Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der tausende Ärzte ausgebildete hatte, werden ähnlich wie z.B. Dr. med. Wodarg, der maßgeblich den Betrug der „Schweinegrippe“ mit vielen gesundheitlichen Schädigungen der Bürger beendete, ausgegrenzt. Der öffentliche Diskurs wird gemieden, damit das Narrativ der allein seligmachenden experimentellen toxischen Spike-mRNA-Seren fortgesetzt werden kann. Und ausgerechnet der vielversprechende und beinahe ohne Nebenwirkungen bleibende (200 Probanden) von Prof. Stöcker entwickelte Vektor-Impfstoff wurde sogar strafverfolgt. Die Verflechtungen der Pharmaindustrie mit Politik und Medien verhinderten offensichtlich, dass jeder andere Impfstoff, der den Menschen helfen könnte, geprüft und bereitgestellt werden kann. Und RKI und PEI waren nicht daran gehindert, den Vektor-Impfstoff so schnell wie möglich zu prüfen. Prof. Stöcker stellte dann die Zusammensetzung des sehr günstigen Impfstoffes der Dritten Welt zur Verfügung, die bekanntlich über nur geringe finanzielle Mittel verfügen.
Auch die gesundheitlichen Risiken der Bürger, wie die bereits vielfach bekannten schweren gesundheitlichen Schäden oder Todesfolgen, spielen bei der Diskussion der „Impfpflicht“ in Politik und Medien keine Rolle. Der Bürger soll offensichtlich gezwungen werden, die körperlichen Folgen und Gefährdungen der experimentellen und toxischen mRNA-Gen-Eingriffe zu dulden. Ansonsten drohen Strafen, bis hin zur existenziellen Vernichtung durch den Arbeitsplatzverlust. Der Entzug der Arbeit wird seit Jahren ohne jeden Widerstand der „demokratischen“ Parteien (?) hingenommen.
Dem Unhold „Kimmich“ sollen sogar die vertraglich vereinbarten Leistungen teilweise einbehalten werden. Wer sich weigert, „Russisches Roulette“ zuzulassen, der wird bestraft. Und die „psychisch verängstigten“ empfinden sogar Genugtuung, weil es den Gedanken etwas unterdrückt, sich selbst falsch entschieden zu haben. Und wenn es einen selbst trifft, dann sollte es auch andere treffen. Und Politik und Medien sind zufrieden, weil die emotionalisierte und verängstigte Mehrheit der Bürger die erwünschten Umfrageergebnisse herbeiführen.
Offensichtlich soll den Arbeitgebern das Recht erteilt werden, die Grundrechte der Bürger im Arbeitsverhältnis nicht wirksam werden zu lassen. Sogar der Arbeitgeber darf das Grundrecht der „Unverletzlichkeit der Person“ durch Kündigungen quasi außer Kraft setzen, wenn der Betroffene mit Rücksicht auf seine berufliche Existenz und seine Familie zur Einwilligung genötigt wird (§ 240 StGB – Nötigung als Straftatbestand – scheint nicht anwendbar zu sein).
Damit wird der Trend der Aushöhlung des Völkerrechtes fortgesetzt, indem KONZERNEN und UNTERNEHMEN „Subjekte“ des Völkerrechtes werden und den „Bürgern auf der KRIM“ vor wenigen Jahren das Recht auf Selbstbestimmung (Volksabstimmung) völkerrechtlich abgesprochen wird. In Wirklichkeit war es keine „Annexion“, die in der westlichen Welt behauptet wird, sondern eine „Sezession“, nämlich das Recht der Bürger auf Trennung nach dem Putsch in der Ukraine, der mit 40 Milliarden US-Dollar aus den USA finanziert wurde.
Mit der „Impfpflicht“ sollen die Grundrechte der Bürger quasi beseitigt werden. Es liegt nahe, dass auch die fragwürdigen globalen „Klima-Ziele“ die Individualrechte der Bürger beseitigen sollen. Die Einschränkung der „Freiheitsrechte“, wie die Nutzung von Fahrzeugen (bereits diskutierte Einschränkung der Fahrten in die Städte?) werden schon seit Monaten von den GRÜNEN gefordert. Und wenn es erlaubt war, Kinder auf Sportplätzen mit Maske herumlaufen zu lassen, vorhandene Kenntnisse der Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu ignorieren, für Kinder erst gar nicht angemessene Einschränkungen der zeitlichen Tragepflicht wissenschaftlich fundiert vorzugeben, der handelt geist- und verantwortungslos.
Auch die körperlichen (Immunsystem, zunehmendes Krankheitsrisiko ab Herbst) Folgen wurden bis heute ignoriert, und die „Lungenärzte“ schwiegen sehr lange, abgesehen von Einzelnen. Die Folgen dieser unmenschlichen Vorgehensweise können wir jetzt in den Kinderkliniken besichtigen. Und viele psychische Schäden dürften dauerhaft sein, ganz abgesehen von den Lernrückständen
Den Redakteuren einer Sendung (Phoenix), die sich mit den Lockdown-Schäden der Kinder befassen, ist noch nicht einmal bekannt, dass das „Sorgerecht“ bezogen auf Kinder NUR aus Sicht der Kinder als Rechtssubjekt sorgsam ausgeübt werden muss. Der Bildungsnotstand ist groß, auch in den Reihen der GEZ-Sender.
Wie ist es möglich, dass es einigen Politikern leicht fällt, mit Scheinargumenten oder mit Angst die „Ungeimpften“ sogar als „Rechtsbrecher“ darzustellen, die scheinbar die „Geimpften“ und die „Genesenen“ gefährden und deshalb zu bestrafen sind, bis hin zur „Auspeitschung“ (Montgomery) und der Kündigung (Hubertus Heil, SPD). Die Geimpften und die Genesenen stecken auch die Ungeimpften an. Sollten sich die „Geimpften“ und „Genesenen“ sogar anstecken? Sollte es eine „unangekündigte“ bzw. den Bürgern verschwiegene „Bio-Immunisierung“ (zusätzliche natürliche Ansteckung / Herdenimmunisierung) geben, wenn dies 2G-Bürger von der Maskenpflicht etc. befreit wurden und sich auch nicht weiter testen sollten?
Geradezu erschreckend ist, dass den Politikern und Behörden (RKI, PEI) die neuen Erkenntnisse der naturwissenschaftlichen Veröffentlichungen nicht bekannt sind. Danach sind z.B. „Genesene“ um das 19fache besser geschützt, als „Geimpfte“. Und es liegen auch einige Studien vor die belegen, dass „Ungeimpfte“ ein geringeres Erkrankungsrisiko tragen, als „Geimpfte“. So jedenfalls das Ergebnis einer britischen Studie aus der sich ergab, dass in einer Altersgruppe rd. 50 % Geimpfte intensiv behandelt werden mussten, Ungeimpfte in der gleichen Altersgruppe nur mit rd. 10 % vertreten waren.
Bezogen auf Rechtsfragen wäre daher ganz allgemein zunächst zu erörtern, ob sich eine Grundrechteeinschränkung oder gar ein „Impfzwang“ angesichts der laborähnlichen experimentellen Verabreichung sogar toxischer mRNA-Seren gründen darf?!
Eine rhetorische Frage, jedenfalls für Rechtskundige, die noch an der Demokratie und den Individualrechen festhalten wollen. Die Kollektiv-Ideologen streben, wie oben dargelegt, schon seit Jahren die Aushöhlung bzw. Beseitigung der Individualrechte der Bürger an. Den Bürgern sollen, wie bereits in der Struktur und dem Rechtsrahmen der EU vorgegeben, sehr weitgehend keine Mitspracherechte eingeräumt werden. Eine Art Rückkehr zum Alten Rom; den Bürgern soll die Rolle der willigen „Sklaven“ zugeordnet werden, die für den Wohlstand der Obrigkeit und der abgehobenen Bürger zu sorgen haben.
Die Bürger in Deutschland, anders als in anderen Ländern der EU, durften z.B. nicht über den „Lissabon-Vertrag“ abstimmen. Jetzt geht es mit dem „Impfzwang“ auch darum, für bereits jetzt als notwendig erachtete Einschränkungen der Rechte der Bürger aus „Klimagründen“, auch wenn sie noch so fadenscheinig sind, die Voraussetzungen zu schaffen. Störend ist derzeit nur, dass die „naturwissenschaftlichen Erkenntnisse“ bei der Beurteilung der Ursachen für die Erkrankungen, die Wirksamkeit der toxischen mRNA-GEN-Therapie usw. die Begründung für den „Impfzwang“ bereits weitgehend entziehen. Aber der Hinderungsgrund wäre a priori bereits, dass viele naturwissenschaftliche Erkenntnisse die Wirksamkeit der mRNA-Seren mehr als infrage stellen.
Hier nur wenige Hinweise, die die Gefährlichkeit der Spike-mRNA-Seren belegen:
• Unter Berücksichtigung der bekannten Dunkelziffer (Geschädigte ohne oder mit nur
milder Symptomatik nach COVID-19 Infektion) für die durch Spike Protein ausgelöste
Perimyokarditis (siehe Abschnitt A) wird die wahre Häufigkeit dieser Schädigung auf
ca. 1:1000 in der am meisten gefährdeten Altersgruppe geschätzt.
• Das achte Kriterium von Bradford-Hill ist für Perimyokarditis erfüllt: Diese Schädigung
ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kausal mit Spike-mRNA Injektion verknüpft.
• Die pathophysiologischen Konsequenzen der Aktivierung von TLR-4 im angeborenen
Immunsystem sind extrem komplex. Spike-mRNA Arzneimittel fungieren
möglicherweise als ihre eigenen Adjuvantien.
• Es muss eine Art „Memory“ geben, da einstmals schwach aktivierte Signalketten von
TLR-4 extrem verstärkt nach Wochen reagieren.
• Es wird vermutet, dass Alarmine (insbesondere HMBG1) eine wichtige Rolle spielen.
HMBG1 ist ebenfalls Aktivator (oder Co-Aktivator) von TLR-4.
• Neben den gut untersuchten Schad-Wirkungen der Spikes bzw. von S1 über ACE2
taucht jetzt TLR-4 als Verursacher von UAWs auf.
(Quelle: Gutachtliche Stellungnahme Em. O. Univ. Prof. Dr. med. H. Glossmann, am 11. Oktober 2021; Titel:
Spitze des Eisbergs: Teil 2
Die Rolle des Toll-like Rezeptors 4 (TLR- 4) und der Alarmine für
unerwünschte Wirkungen (UAW) nach Injektion von Spike-mRNA
am Beispiel Perimyokarditis
Und in Teil 1 (Titel: Spitze des Eisbergs) heißt es:
Fazit
- Myopericarditiden (insbesondere subklinisch, asymptomatisch) sind mit hoher
Wahrscheinlichkeit häufiger als die berichteten Fälle symptomatischer Patienten in den
offiziellen Statistiken der Behörden. …Die Myopericarditis ist mit großer Sicherheit ein Klasseneffekt beider mRNA Impfstoffe. Es erscheint möglich, dass der Grad der klinisch auffälligen, z.T. hospitalisierten Geimpften (und daher den Behörden gemeldeten) Fälle bei Moderna (z.B. Ontario Daten) deswegen höher ist, als bei Pfizer/BioNTech, weil das Verhältnis von asymptomatischen Schädigungen zu Fällen mit schwerer Symptomatik für Pfizer/BioNTech höher ist und ggf. bei dritter Injektion ebenso fatal wie nach Moderna mit einer Injektion. - In einer Studie von Pfizer/BioNTech (21) die nur einfach verblindet war (Probanden wussten, was sie erhielten; die Prüfärzte hingegen nicht), erhielt die Placebo (Kochsalz)-Gruppe anschließend zu etwa 90% das Verum (mRNA). Daher wird eine Langzeit Beobachtung – auch in Bezug auf kardiale Symptomatik – der beiden Gruppen (über Jahre hinweg) nicht möglich sein. Es ist vorstellbar, COVID-19 Genesene mit zweifach Geimpften der gefährdeten Gruppe mittels CMR und Biomarkern zu untersuchen.
- Der Herzmuskel (Herzmuskelzellen) kann sich nicht regenerieren, es bleiben Narben zurück. Es gibt noch andere Organe (Gehirn, Niere, Nebennieren, Ovar, Testes etc.), die akut durch Spikes bzw. deren Bruchstücke oder durch immunologische Mechanismen Schädigungen erleiden können.
- In meinem Schreiben vom 4. September 2021 an seine Magnifizenz Prof. Fleischhacker wies ich darauf hin, dass eine „Pandemie“ der Geimpften (Studierende, Ärzte, Pflegepersonal) zu erwarten wäre. Dies scheint offensichtlich der Fall zu sein z.B. (22). Die Dosisabhängigkeit der Myocarditis (nach mRNA Injektion) würde bei COVID-19 Genesenen in der jetzt eindeutig identifizierten, gefährdeten Population ebenfalls zu einer erhöhten Schädigung des Herzens nach Injektion von Spike-mRNA führen.
- Empfohlen wird allen Ärztinnen und Ärzten, aber auch insbesondere jungen, männlichen Studierenden, diesen (wissenschaftlich sehr vereinfachten) Kommentar sowie die zitierten Publikationen zu lesen und dann ihre Entscheidungen zu treffen.
Alleine diese gutachtliche Stellungnahme macht deutlich, dass das Narrativ der Sinnhaftigkeit der toxischen und experimentellen Spike-mRNA-Seren aufgegeben werden muss. Es werden dringend andere, auch prophylaktische, Behandlungsmethoden und wirksame Medikamente benötigt.
Völlig unverständlich ist auch, dass seit 2020 so viel Krankenhausbetten abgebaut wurden. Die Pflegekräfte wurden auch überwiegend „finanziell“ im Stich gelassen, sodass der weitgehend verschwiegene „Exodus“ seit Monaten stattfindet. Das reduziert die Möglichkeiten der Intensivbetreuung signifikant. Ein schlimmes Versäumnis der Regierenden. Und wenn MP Kretschmer (CDU, Sachen) die Diskussion um die Anwendung der „Triage-Regeln“ anfacht, dann verursacht das bei vielen Bürgern den mehr als berechtigten Zorn, weil der m.E. unfähige Politiker beispielsweise nicht an die Bundeswehr denkt, die im Notfall mit „Lazaretten“ und ausgebildetem Personal helfen könnte. Ein „Koordinator“ der Intensivbetten verkündete dann auch flugs, dass eine Notlage noch nicht gegen sei! In der Epidemie zeigt sich, wie teilweise unfähig die Eliten in den Regierungen und Behörden sind.
Nur nebenbei: In Chemie-Konzernen, die ein Gefährdungspotenzial (Industrieanlagen) für die Bevölkerung darstellen, werden Vorgehensweisen bei Havarien strukturiert geplant und regelmäßig geübt, insbesondere unter Einbeziehung der Entscheider bzw. der Leitungsebene. Das dürfte noch nicht einmal ansatzweise in den Regierungs-Organisationen auf der Ebene Bund und Länder vorhanden sein. Erst jetzt kommt die Politik (Ampel) auf die Idee, eine ständiges „Gremium“ einzurichten, dass die Entscheidungen für Bund und Länder vorbereitet und koordiniert. Es dürfte auch davon auszugehen sein, dass die „medizinischen Best Practices“ bei der Behandlung der unterschiedlichen „Corona-Krankheitsbilder“ nicht ständig systematisch erfasst und den behandelnden Ärzten tagtäglich zugänglich gemacht werden!
Wer auf dieser Grundlage die unabdingbaren Individualrechte antasten will, gar eine „Impfpflicht“ mit empfindlichen Geldstrafen vorschreiben will, der handelt rechtswidrig und unverantwortlich.