Archive for the ‘Behörden’ Category

Carsten Linnemann (Generalsekretär der CDU): Forderung nach der rechtswidrigen Kürzung des Bürgergeldes, wenn eine Arbeit abgelehnt wird?

22. November 2023

Will der Mann die Bürger täuschen, oder ist es einfach Dummheit, weil er vom Bürgergeld wenig Ahnung hat?

Nach § 10 SGB II (Zumutbarkeit) hat der Leistungsempfänger ‚jede zumutbare Arbeit‘ anzunehmen, wenn es nicht die nach § 10 Abs. 1 Nrn. 1-5 genannten Hinderungsgründe gibt, z.B. Kindererziehung.

Im Übrigen sieht das Bürgergeld bei Verweigerung der zumutbaren Arbeit nach § 10 SGB II eine Sanktion/Kürzung in Höhe von 30 % des Regelsatzes (Regelsatz für Single derzeit 502 Euro/Monat) vor.

Nach Abzug der Sanktion in Höhe von rund 150 Euro/Monate, 6 Monate oder länger im Wiederholungsfall, verbleiben rd. 350 Euro/Monat für die Sicherung des Existenzminimums.

Für Nahrung und alkoholfreie Getränke sind rd. 174 Euro/Monat im Regelsatz enthalten. Für Strom, Post und Telekommunikation, und Gesundheitspflege sowie andere Waren und Dienstleistungen sind rd. 148 Euro/Monat vorgesehen; es verbleiben dann rd. 322 Euro/Monat.

Mithin liegt der verbleibende Regelsatz nach Sanktion nur knapp über dem nach Urteilslage des BVerfGunabdingbar zu gewährenden Existenzminimums‚, das aufgrund der uA zu beachtenden Menschenwürde nach Artikel 1 GG NICHT entzogen werden darf.

Was hat Carsten Linnemann (CDU) vor, wenn er im Fernsehen forsch die Kürzung des Bürgergeldes fordert, wenn jemand nicht arbeiten will? Soll die Rechtsprechung des BVerfG ignoriert werden, oder gar das Grundgesetz, wie dies in der Merkel-Ära mit dem ungezügelten Migranten-Zuzug seit 2015 dauerhaft praktiziert wurde? Hatte Carsten Linnemann (CDU) immer noch nicht die diesbezüglichen Ausführungen des ehemaligen Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, gelesen?

Oder sollen gar die Mittel für Wohnen, Nebenkosten und Heizung (teilweise) entzogen werden?

Das wäre m.E. allenfalls im Umfang der Differenz zwischen 350 Euro/Monat nach Sanktion und 322 Euro/Monat (Existenzminimum) möglich. Denn es gehört zum Regelfall, dass Leistungsberechtigte nach SGB II sanktioniert werden, wenn eine zumutbare Arbeit nach § 10 SGB II abgelehnt wird!

Oder ist es die bekannte Strategie, nur Hass und Hetze zu verbreiten und Niedriglöhner mit Bürgergeld-Empfängern gegeneinander aufzubringen, um von den hausgemachten Problemen der Umverteilung von unten nach oben abzulenken?

Geht es Carsten Linnemann (CDU-Generalsekretär) gar um die eingebürgerten Migranten, die kein Deutsch oder Englisch sprechen und über keinerlei Berufsausbildung verfügen und auch nicht arbeiten wollen? Dafür könnte man sogar Verständnis aufbringen, weil der Antragsteller für Leistungen nach dem SGB II nur Geld erhalten soll, wenn er die Absicht hat, im Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden oder seine Erwerbstätigkeit beibehalten werden soll (vgl. § 1 Abs. 2 SGB II).

Sofern die Aufnahme der Erwerbstätigkeit gar nicht beabsichtigt war, was sich möglicherweise erst nach einigen Monaten herausstellt, dann können bereits nach bisheriger Rechtslage die Leistungen nach SGB II verweigert werden.

Es bleibt die Frage, was Carsten Linnemann (CDU-Generalsekretär) konkret ändern will?

Die Impfpflicht und der Zusammenhang mit den 30er Jahren der Machtergreifung

25. November 2021

An und für sich scheuen sich die Bürger aus den unterschiedlichsten Gründen, an die 30er Jahre der Machtergreifung zu erinnern. Allzu oft wollen z.B. Regierungen und die zugehörigen Parteien die Erinnerungen auf die „gefühlte“ Kollektivschuld der schlimmen Holocaust-Verbrechen beschränken, obwohl es nach Hannah Arendt eine Kollektivschuld nicht geben kann. Damit werden aber wichtige Merkmale der „Denkhaltungen“ und „diktatorischen Rechtsauffassungen“ ausgeblendet, die für die „Ermächtigten“ wie selbstverständlich gegenüber den Bürgern praktiziert wurden.

Der Vergleich der heutigen Haltung, der scheinbar legitimen Anordnung und der kollektiven Umsetzung der IMPFPFLICHT, mit der „totalitären Ausübung der Macht“ in den 30er Jahren, könnte wichtige Erkenntnisse zutage fördern, die für den Erhalt der Demokratie grundlegend sind. Denn es geht immerhin um die Freiheit, die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht der Bürger bezogen auf den eigenen Körper und die grundsätzliche Frage, ob das aktuell erkennbare „Kollektivdenken„, auch als Ausfluss des geduldeten rechtswidrige „Durchregieren“ in der Merkel-Ära, weiter fortgesetzt werden darf? Es geht immerhin um die im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 kodifizierten Ewigkeitsrechte der Bürger, ausgeprägt als Individualrechte!

Zur Erinnerung: Nach dem Ermächtigungsgesetz 1933, ermöglicht durch konservative Parteien, zu denen das ZENTRUM gehörte, das später im Wesentlichen in der CDU aufgegangen war, war es den Machthabern möglich, ihre Gegner zunächst mit „Parteiverbot“ (z.B. KPD) und der Ausübung ihrer „Berufe“ durch Entlassung zu bekämpfen. Dazu gehörte auch das Verhängen von Haftstrafen sowie die Unterbringung in Konzentrationslagern. Gegenüber den Bürgern wurden diese Verbrechen mit Propagandamethoden gerechtfertigt, mit dem Aufbau von Feindbildern, einhergehend mit den auch heute feststellbaren verfeinerten ausgeübten Methoden der Massenpsychologie (Stichwort: Framing), zur Stigmatisierung der politischen Gegner.

Die Bürger sollten emotional Juden, Kommunisten usw. als das BÖSE schlechthin wahrnehmen, um die Entrechtung der Ausgegrenzten im Alltag als erforderlich zu empfinden. Die wissenschaftlich bereits erforschte massenpsychologische Wirkung der Stigmatisierung auf emotionaler Ebene (Feindbilder etc.) schaltete häufig das eigene Nachdenken aufgrund der anerzogenen, nicht reflektierten Folgsamkeit und Gutgläubigkeit gegenüber Autoritäten (Eltern, Vorgesetzte, Ärzte, Regierende etc.) aus. Hinzu kam die ANGST der noch selbst denkenden Bürger, bei Widerstand oder öffentlicher Kritik ebenfalls ausgegrenzt und existenziell bedroht zu werden und damit die eigene Familie zu gefährden.

Die damalige Situation lässt sich wie folgt skizzieren:

1. Aufhebung / Einschränkung der Rechte der Bürger durch das Ermächtigungsgesetz von 1933.

2. Stigmatisierung und Ausgrenzung mit massenpsychologisch wirksamer Propaganda.

3. Erzeugung von Angst vor Repressalien, um noch selbst denkende Bürger ruhig zu stellen.

4. Dominanz des „Kollektivdenkens“ (Volk) und des „Führerkultes“, dem die „Masse“ folgt.

Die methodisch vergleichbare Vorgehensweise mit Blick auf die „Corona-Epidemie“ bzw. die jetzt aus Politik und Medien sowie Unternehmen befürwortete Impfpflicht lässt sich wie folgt feststellen:

1. Das (mehr als umstrittene) InfSG hebt bedeutende Bürgerrechte auf oder schränkt sie ein.

2. Ungeimpfte werden mit Begriffen wie „Covidioten“ übelst beschimpft und stigmatisiert.

3. Mit der „Pandemie der Ungeimpften“ werden die Geimpften in Angst und Schrecken gehalten.

4. Das dominante Kollektivdenken in Gesellschaft und Politik widerspricht dem Individualrecht

Wie in den 30er Jahren, spielt die Propaganda, heute die MEDIEN, eine wichtige Rolle bei der Meinungsbildung. Da werden übelste „Feindbilder“ gefühlsbetont, wie das „Peitschen“ des Weltärztepräsidenten Montgomery, verbreitet. Das „emotionale Bild“ vermittelt das gefühlte RECHT, die Impfunwilligen zu bestrafen. Dabei wird auch das „Kollektive“ betont, wenn von der „Pandemie der Ungeimpften“ die Rede. Die seit Tagen verbreiteten vielen üblen Diffamierungen und erzeugten Feindbilder aus Politik, Medien, Verbänden und Unternehmen wiederzugeben, würde den Rahmen dieser Veröffentlichung sprengen.

Die von den MEDIEN seit Monaten verbreitete Todesangst zur Disziplinierung der Bürger spielt dabei eine große Rolle. Seit 1945 wird auch die Rolle der „Erziehung und Lenkung der Denkhaltung / Meinung der Bürger“ wahrgenommen. Der Bürger soll besser nicht selbst nachdenken, sondern folgsam sein, wie ein unmündiges Kind. Und wen die MEDIEN als das „Böse“ darstellen, von denen sollen sich die Bürger ohne eigenes Nachdenken abwenden. Dabei spielt die WAHRHEIT allenfalls noch eine untergeordnete Rolle; die LÜGE wird gezielt und methodisch zur Manipulation der Denkhaltung und Durchsetzung der Folgsamkeit der Bürger eingesetzt. Von Journalismus kann schon viele Jahre keine Rede mehr sein. Auch deshalb hatten sich in den letzten Jahren „Alternative Medien“ etabliert, die sich der WAHRHEIT verpflichtet fühlen und zunehmend anerkannt und frequentiert werden.

Unklar ist, ob die MEDIEN für Hassreden und Hetze seit Jahren im Bundestag sorgten, oder ob es eher umgekehrt war. Die schlimmen sprachlichen Entgleisungen waren LEGION; vielen Bürgern sind die Hassredner sogar namentlich inzwischen bekannt, obwohl sich der Normalbürger häufig noch nicht einmal die Namen der Bundesminister merkt.

Die Manipulation der emotionalisierten Meinung, die oft unbemerkt von den Urhebern übernommen wird, führt in der Selbstwahrnehmung zu einer Art Rechtfertigung der Diffamierung Andersdenkender, die heute begrifflich als „Querdenker“, „Klimaleugner“, „Covidioten“, „Rechtsextreme“ usw. usw. zur Identifizierung des „Bösen“ vermittelt werden. Und das „Böse“ darf mit allen Mitteln bekämpft werden.

Da wundert es nicht weiter, wenn Ungeimpften das Recht auf Arbeit, Freiheit, Behandlung im Krankenhaus (Triage) oder gar Arztpraxen usw. usw. „kollektiv“ verweigert werden darf. Die in Corna-Angst- und -Schrecken versetzten Bürger kämen nie auf die Idee darüber nachzudenken, ob die Bestrafungen der Andersdenkenden, der Ungeimpften, mit der gegebenen Rechtslage in Einklang gebracht werden kann. In der Merkel-Ära wurde vielfach das Recht gebrochen, mit dem Begriff des „Durchregieren“ verniedlicht. Dabei versagten insbesondere die Regierungsfraktionen im Bundestag jämmerlich. Es hat den Anschein, dass das GRUNDGESETZ nur noch lästig ist, auch weil man sich an die „undemokratische EU“ (nach Prof. Dr. jur. Roman Herzog, ehemaliger Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichtes und Bundespräsident) „gewöhnt“ hatte bzw. die „Demokratieferne“ von EU-Parlament und Bürgern sowie der EU-Entscheidungen geradezu gezielt herbeigeführt hatte.

In der EU hat der Bürger weitgehend rechtlos das entgegenzunehmen und zu akzeptieren, was die Regierenden und Kommissare ohne jede demokratische Legitimation entschieden hatten.

Da wundert es nicht weiter, dass die Demokratieferne an die „Ermächtigung 1933“ erinnert, als sogar konservative Parteien wie das ZENTRUM da mitwirkten. Und auch die AMPEL will jetzt die EU in eine Art „Konföderation“ wandeln. Und die Bürger können sehr sicher sein, dass großen KONZERNEN und Unternehmen weitgehende Rechte eingeräumt werden und die Bürger weitgehend, wie heute auch, rechtlos bleiben. Das WELT-Kollektivdenken schreitet voran; die Bürger spielen bei den Entscheidungen keine Rolle, sie bleiben ungefragt. Und in Deutschland durften die Bürger nach 1945 noch nicht einmal das Grundgesetz legitimieren (vgl. Artikel 146 Grundgesetz). Und, soweit es Hinderungsgründe geben sollte, werden sie den Bürgern vorenthalten. Die „politische Mündigkeit“ bzw. das Recht auf Wahrheit wird den Bürgern bis heute weitgehend verweigert.

Jetzt soll mit dem Infektionsschutzgesetz (InfSG), den Verordnungen und Ermächtigungen der Länder und der „Impfpflicht“ eine weitere Bastion des Grundgesetzes beseitigt werden: Die unabdingbar zu gewährenden Grundrechte der Bürger. Diese GRUNDRECHTE, die die Bürger auch vor den Übergriffen der Regierenden und Behörden schützen sollen, widersprechen der Fortführung des „Durchregierens“ und der Kollektiv-Strategie der Weiterentwicklung der EU. Die Bürger, insbesondere in Deutschland, dürfen dabei nicht konstitutiv mitwirken, schon gar nicht per Volksentscheid über ihr eigenes Schicksal abstimmen!

Deshalb wundert es nicht, wenn jetzt der „Impfunwillige“, der „Impfpflichtige“, bestraft werden soll, wenn er den Epidemie-Auflagen nicht folgt. Fein streifig wird zwischen „Pflicht“ und „Zwang“ unterschieden, weil auch das Recht auf die „Unverletzlichkeit der Person“ nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG („Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) ein nicht aufhebbares „Ewigkeitsrecht“ darstellt, das selbst durch eine 100 %ige Mehrheit im Bundestag NICHT beseitigt werden darf!

Zwar darf nach Satz 3 des Artikels auf der Grundlage eines im Bundestag zu beschließenden Gesetzes in das Recht „eingegriffen“ werden, allerdings sind nur Eingriffe erlaubt, wenn „zwingende Gründe“ (enge Auslegung) konkret vorliegen. Deshalb hatte das geltende „Notstandsrecht“, das mit Herausgabe des InfSG quasi umgangen wurde, NUR Einschränkungen für ERKRANKTE vorgesehen (Quarantäne, medizinische Behandlung), wenn es sich z.B. um massiv tödliche SEUCHEN handelt (Gelbfieber, Pocken).

Angesichts der bestehenden Rechtslage war bereits die „Impfpflicht“ für Kinder (Masern) – auch medizinisch aus heutiger Sicht – ein Bruch des Grundgesetzes, weil den Eltern keine reale Möglichkeit gegeben wird, die Masern-Impfung zu verweigern. Nur nebenbei sei angemerkt, dass die Vielfach-Impfungen der Kleinkinder zunehmend auf Kritik stößt, weil Langzeitwirkungen (beobachtete Schwächung Immunsystem) nicht von der Hand zu weisen sind. Und die Eltern haben kaum eine Chance, hier Augenmaß bei sicherlich sinnvollen Impfseren walten zu lassen. Denn die richtige Ausübung des Sorgerechtes für Kinder, ist weitgehend unbekannt und wird nicht vermittelt.

Bei der Beurteilung der Rechtslage darf nicht ignoriert werden, dass es sich um experimentellen neuartige Impfstoffe handelt, die naturwissenschaftlich belegt, angereichert durch Adjuvanten, sogar die GENE der Menschen beeinflussen. Nachweislich führen die toxischen Spike-Proteine zu Herzkrankheiten und Blutungen in Lunge und anderen Organen; sogar die ansonsten bei herkömmlichen Vektor-Impfstoffen intakte „Hirnschranke“ wird durchbrochen, sodass dies zu tödlichen Hirnblutungen geführt hatte bzw. führen wird.

Damit sind gefährliche gesundheitliche Wirkungen, bis hin zum vorzeitigen Ableben angesprochen, die bei der Diskussion der „Impfpflicht“ ausgeblendet werden. Das gilt auch für die Wirksamkeit der Spike-mRNA -Seren ganz allgemein. Die naturwissenschaftlich belegte Unwirksamkeit der toxischen mRNA-Seren bezogen auf die Verhinderung der Corona-Ansteckung darf offenbar keine Rolle spielen. Und ob die „schweren“ Corona-Folgen durch den Impfstoff abgewehrt werden, oder durch das „noch“ vorhandene intakte eigene Immunsystem, soll besser öffentlich nicht erörtert werden.

Da wird auch nicht in den Medien mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht, dass der aus wissenschaftlicher Sicht sehr konstruktive Disput der unterschiedlichen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse seit 2020 verweigert wird. Herausragende Experten wie Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der tausende Ärzte ausgebildete hatte, werden ähnlich wie z.B. Dr. med. Wodarg, der maßgeblich den Betrug der „Schweinegrippe“ mit vielen gesundheitlichen Schädigungen der Bürger beendete, ausgegrenzt. Der öffentliche Diskurs wird gemieden, damit das Narrativ der allein seligmachenden experimentellen toxischen Spike-mRNA-Seren fortgesetzt werden kann. Und ausgerechnet der vielversprechende und beinahe ohne Nebenwirkungen bleibende (200 Probanden) von Prof. Stöcker entwickelte Vektor-Impfstoff wurde sogar strafverfolgt. Die Verflechtungen der Pharmaindustrie mit Politik und Medien verhinderten offensichtlich, dass jeder andere Impfstoff, der den Menschen helfen könnte, geprüft und bereitgestellt werden kann. Und RKI und PEI waren nicht daran gehindert, den Vektor-Impfstoff so schnell wie möglich zu prüfen. Prof. Stöcker stellte dann die Zusammensetzung des sehr günstigen Impfstoffes der Dritten Welt zur Verfügung, die bekanntlich über nur geringe finanzielle Mittel verfügen.

Auch die gesundheitlichen Risiken der Bürger, wie die bereits vielfach bekannten schweren gesundheitlichen Schäden oder Todesfolgen, spielen bei der Diskussion der „Impfpflicht“ in Politik und Medien keine Rolle. Der Bürger soll offensichtlich gezwungen werden, die körperlichen Folgen und Gefährdungen der experimentellen und toxischen mRNA-Gen-Eingriffe zu dulden. Ansonsten drohen Strafen, bis hin zur existenziellen Vernichtung durch den Arbeitsplatzverlust. Der Entzug der Arbeit wird seit Jahren ohne jeden Widerstand der „demokratischen“ Parteien (?) hingenommen.

Dem Unhold „Kimmich“ sollen sogar die vertraglich vereinbarten Leistungen teilweise einbehalten werden. Wer sich weigert, „Russisches Roulette“ zuzulassen, der wird bestraft. Und die „psychisch verängstigten“ empfinden sogar Genugtuung, weil es den Gedanken etwas unterdrückt, sich selbst falsch entschieden zu haben. Und wenn es einen selbst trifft, dann sollte es auch andere treffen. Und Politik und Medien sind zufrieden, weil die emotionalisierte und verängstigte Mehrheit der Bürger die erwünschten Umfrageergebnisse herbeiführen.

Offensichtlich soll den Arbeitgebern das Recht erteilt werden, die Grundrechte der Bürger im Arbeitsverhältnis nicht wirksam werden zu lassen. Sogar der Arbeitgeber darf das Grundrecht der „Unverletzlichkeit der Person“ durch Kündigungen quasi außer Kraft setzen, wenn der Betroffene mit Rücksicht auf seine berufliche Existenz und seine Familie zur Einwilligung genötigt wird (§ 240 StGB – Nötigung als Straftatbestand – scheint nicht anwendbar zu sein).

Damit wird der Trend der Aushöhlung des Völkerrechtes fortgesetzt, indem KONZERNEN und UNTERNEHMEN „Subjekte“ des Völkerrechtes werden und den „Bürgern auf der KRIM“ vor wenigen Jahren das Recht auf Selbstbestimmung (Volksabstimmung) völkerrechtlich abgesprochen wird. In Wirklichkeit war es keine „Annexion“, die in der westlichen Welt behauptet wird, sondern eine „Sezession“, nämlich das Recht der Bürger auf Trennung nach dem Putsch in der Ukraine, der mit 40 Milliarden US-Dollar aus den USA finanziert wurde.

Mit der „Impfpflicht“ sollen die Grundrechte der Bürger quasi beseitigt werden. Es liegt nahe, dass auch die fragwürdigen globalen „Klima-Ziele“ die Individualrechte der Bürger beseitigen sollen. Die Einschränkung der „Freiheitsrechte“, wie die Nutzung von Fahrzeugen (bereits diskutierte Einschränkung der Fahrten in die Städte?) werden schon seit Monaten von den GRÜNEN gefordert. Und wenn es erlaubt war, Kinder auf Sportplätzen mit Maske herumlaufen zu lassen, vorhandene Kenntnisse der Vorschriften der Berufsgenossenschaften zu ignorieren, für Kinder erst gar nicht angemessene Einschränkungen der zeitlichen Tragepflicht wissenschaftlich fundiert vorzugeben, der handelt geist- und verantwortungslos.

Auch die körperlichen (Immunsystem, zunehmendes Krankheitsrisiko ab Herbst) Folgen wurden bis heute ignoriert, und die „Lungenärzte“ schwiegen sehr lange, abgesehen von Einzelnen. Die Folgen dieser unmenschlichen Vorgehensweise können wir jetzt in den Kinderkliniken besichtigen. Und viele psychische Schäden dürften dauerhaft sein, ganz abgesehen von den Lernrückständen

Den Redakteuren einer Sendung (Phoenix), die sich mit den Lockdown-Schäden der Kinder befassen, ist noch nicht einmal bekannt, dass das „Sorgerecht“ bezogen auf Kinder NUR aus Sicht der Kinder als Rechtssubjekt sorgsam ausgeübt werden muss. Der Bildungsnotstand ist groß, auch in den Reihen der GEZ-Sender.

Wie ist es möglich, dass es einigen Politikern leicht fällt, mit Scheinargumenten oder mit Angst die „Ungeimpften“ sogar als „Rechtsbrecher“ darzustellen, die scheinbar die „Geimpften“ und die „Genesenen“ gefährden und deshalb zu bestrafen sind, bis hin zur „Auspeitschung“ (Montgomery) und der Kündigung (Hubertus Heil, SPD). Die Geimpften und die Genesenen stecken auch die Ungeimpften an. Sollten sich die „Geimpften“ und „Genesenen“ sogar anstecken? Sollte es eine „unangekündigte“ bzw. den Bürgern verschwiegene „Bio-Immunisierung“ (zusätzliche natürliche Ansteckung / Herdenimmunisierung) geben, wenn dies 2G-Bürger von der Maskenpflicht etc. befreit wurden und sich auch nicht weiter testen sollten?

Geradezu erschreckend ist, dass den Politikern und Behörden (RKI, PEI) die neuen Erkenntnisse der naturwissenschaftlichen Veröffentlichungen nicht bekannt sind. Danach sind z.B. „Genesene“ um das 19fache besser geschützt, als „Geimpfte“. Und es liegen auch einige Studien vor die belegen, dass „Ungeimpfte“ ein geringeres Erkrankungsrisiko tragen, als „Geimpfte“. So jedenfalls das Ergebnis einer britischen Studie aus der sich ergab, dass in einer Altersgruppe rd. 50 % Geimpfte intensiv behandelt werden mussten, Ungeimpfte in der gleichen Altersgruppe nur mit rd. 10 % vertreten waren.

Bezogen auf Rechtsfragen wäre daher ganz allgemein zunächst zu erörtern, ob sich eine Grundrechteeinschränkung oder gar ein „Impfzwang“ angesichts der laborähnlichen experimentellen Verabreichung sogar toxischer mRNA-Seren gründen darf?!

Eine rhetorische Frage, jedenfalls für Rechtskundige, die noch an der Demokratie und den Individualrechen festhalten wollen. Die Kollektiv-Ideologen streben, wie oben dargelegt, schon seit Jahren die Aushöhlung bzw. Beseitigung der Individualrechte der Bürger an. Den Bürgern sollen, wie bereits in der Struktur und dem Rechtsrahmen der EU vorgegeben, sehr weitgehend keine Mitspracherechte eingeräumt werden. Eine Art Rückkehr zum Alten Rom; den Bürgern soll die Rolle der willigen „Sklaven“ zugeordnet werden, die für den Wohlstand der Obrigkeit und der abgehobenen Bürger zu sorgen haben.

Die Bürger in Deutschland, anders als in anderen Ländern der EU, durften z.B. nicht über den „Lissabon-Vertrag“ abstimmen. Jetzt geht es mit dem „Impfzwang“ auch darum, für bereits jetzt als notwendig erachtete Einschränkungen der Rechte der Bürger aus „Klimagründen“, auch wenn sie noch so fadenscheinig sind, die Voraussetzungen zu schaffen. Störend ist derzeit nur, dass die „naturwissenschaftlichen Erkenntnisse“ bei der Beurteilung der Ursachen für die Erkrankungen, die Wirksamkeit der toxischen mRNA-GEN-Therapie usw. die Begründung für den „Impfzwang“ bereits weitgehend entziehen. Aber der Hinderungsgrund wäre a priori bereits, dass viele naturwissenschaftliche Erkenntnisse die Wirksamkeit der mRNA-Seren mehr als infrage stellen.

Hier nur wenige Hinweise, die die Gefährlichkeit der Spike-mRNA-Seren belegen:

• Unter Berücksichtigung der bekannten Dunkelziffer (Geschädigte ohne oder mit nur
milder Symptomatik nach COVID-19 Infektion) für die durch Spike Protein ausgelöste
Perimyokarditis (siehe Abschnitt A) wird die wahre Häufigkeit dieser Schädigung auf
ca. 1:1000 in der am meisten gefährdeten Altersgruppe geschätzt.
• Das achte Kriterium von Bradford-Hill ist für Perimyokarditis erfüllt: Diese Schädigung
ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kausal mit Spike-mRNA Injektion verknüpft.
• Die pathophysiologischen Konsequenzen der Aktivierung von TLR-4 im angeborenen
Immunsystem sind extrem komplex. Spike-mRNA Arzneimittel fungieren
möglicherweise als ihre eigenen Adjuvantien.
• Es muss eine Art „Memory“ geben, da einstmals schwach aktivierte Signalketten von
TLR-4 extrem verstärkt nach Wochen reagieren.
• Es wird vermutet, dass Alarmine (insbesondere HMBG1) eine wichtige Rolle spielen.
HMBG1 ist ebenfalls Aktivator (oder Co-Aktivator) von TLR-4.
• Neben den gut untersuchten Schad-Wirkungen der Spikes bzw. von S1 über ACE2
taucht jetzt TLR-4 als Verursacher von UAWs auf.

(Quelle: Gutachtliche Stellungnahme Em. O. Univ. Prof. Dr. med. H. Glossmann, am 11. Oktober 2021; Titel:

Spitze des Eisbergs: Teil 2
Die Rolle des Toll-like Rezeptors 4 (TLR- 4) und der Alarmine für
unerwünschte Wirkungen (UAW) nach Injektion von Spike-mRNA
am Beispiel Perimyokarditis

Und in Teil 1 (Titel: Spitze des Eisbergs) heißt es:

Fazit

  1. Myopericarditiden (insbesondere subklinisch, asymptomatisch) sind mit hoher
    Wahrscheinlichkeit häufiger als die berichteten Fälle symptomatischer Patienten in den
    offiziellen Statistiken der Behörden. …Die Myopericarditis ist mit großer Sicherheit ein Klasseneffekt beider mRNA Impfstoffe. Es erscheint möglich, dass der Grad der klinisch auffälligen, z.T. hospitalisierten Geimpften (und daher den Behörden gemeldeten) Fälle bei Moderna (z.B. Ontario Daten) deswegen höher ist, als bei Pfizer/BioNTech, weil das Verhältnis von asymptomatischen Schädigungen zu Fällen mit schwerer Symptomatik für Pfizer/BioNTech höher ist und ggf. bei dritter Injektion ebenso fatal wie nach Moderna mit einer Injektion.
  2. In einer Studie von Pfizer/BioNTech (21) die nur einfach verblindet war (Probanden wussten, was sie erhielten; die Prüfärzte hingegen nicht), erhielt die Placebo (Kochsalz)-Gruppe anschließend zu etwa 90% das Verum (mRNA). Daher wird eine Langzeit Beobachtung – auch in Bezug auf kardiale Symptomatik – der beiden Gruppen (über Jahre hinweg) nicht möglich sein. Es ist vorstellbar, COVID-19 Genesene mit zweifach Geimpften der gefährdeten Gruppe mittels CMR und Biomarkern zu untersuchen.
  3. Der Herzmuskel (Herzmuskelzellen) kann sich nicht regenerieren, es bleiben Narben zurück. Es gibt noch andere Organe (Gehirn, Niere, Nebennieren, Ovar, Testes etc.), die akut durch Spikes bzw. deren Bruchstücke oder durch immunologische Mechanismen Schädigungen erleiden können.
  4. In meinem Schreiben vom 4. September 2021 an seine Magnifizenz Prof. Fleischhacker wies ich darauf hin, dass eine „Pandemie“ der Geimpften (Studierende, Ärzte, Pflegepersonal) zu erwarten wäre. Dies scheint offensichtlich der Fall zu sein z.B. (22). Die Dosisabhängigkeit der Myocarditis (nach mRNA Injektion) würde bei COVID-19 Genesenen in der jetzt eindeutig identifizierten, gefährdeten Population ebenfalls zu einer erhöhten Schädigung des Herzens nach Injektion von Spike-mRNA führen.
  5. Empfohlen wird allen Ärztinnen und Ärzten, aber auch insbesondere jungen, männlichen Studierenden, diesen (wissenschaftlich sehr vereinfachten) Kommentar sowie die zitierten Publikationen zu lesen und dann ihre Entscheidungen zu treffen.

Alleine diese gutachtliche Stellungnahme macht deutlich, dass das Narrativ der Sinnhaftigkeit der toxischen und experimentellen Spike-mRNA-Seren aufgegeben werden muss. Es werden dringend andere, auch prophylaktische, Behandlungsmethoden und wirksame Medikamente benötigt.

Völlig unverständlich ist auch, dass seit 2020 so viel Krankenhausbetten abgebaut wurden. Die Pflegekräfte wurden auch überwiegend „finanziell“ im Stich gelassen, sodass der weitgehend verschwiegene „Exodus“ seit Monaten stattfindet. Das reduziert die Möglichkeiten der Intensivbetreuung signifikant. Ein schlimmes Versäumnis der Regierenden. Und wenn MP Kretschmer (CDU, Sachen) die Diskussion um die Anwendung der „Triage-Regeln“ anfacht, dann verursacht das bei vielen Bürgern den mehr als berechtigten Zorn, weil der m.E. unfähige Politiker beispielsweise nicht an die Bundeswehr denkt, die im Notfall mit „Lazaretten“ und ausgebildetem Personal helfen könnte. Ein „Koordinator“ der Intensivbetten verkündete dann auch flugs, dass eine Notlage noch nicht gegen sei! In der Epidemie zeigt sich, wie teilweise unfähig die Eliten in den Regierungen und Behörden sind.

Nur nebenbei: In Chemie-Konzernen, die ein Gefährdungspotenzial (Industrieanlagen) für die Bevölkerung darstellen, werden Vorgehensweisen bei Havarien strukturiert geplant und regelmäßig geübt, insbesondere unter Einbeziehung der Entscheider bzw. der Leitungsebene. Das dürfte noch nicht einmal ansatzweise in den Regierungs-Organisationen auf der Ebene Bund und Länder vorhanden sein. Erst jetzt kommt die Politik (Ampel) auf die Idee, eine ständiges „Gremium“ einzurichten, dass die Entscheidungen für Bund und Länder vorbereitet und koordiniert. Es dürfte auch davon auszugehen sein, dass die „medizinischen Best Practices“ bei der Behandlung der unterschiedlichen „Corona-Krankheitsbilder“ nicht ständig systematisch erfasst und den behandelnden Ärzten tagtäglich zugänglich gemacht werden!

Wer auf dieser Grundlage die unabdingbaren Individualrechte antasten will, gar eine „Impfpflicht“ mit empfindlichen Geldstrafen vorschreiben will, der handelt rechtswidrig und unverantwortlich.

Corona-Impfpflicht für experimentelle Impfstoffe mit enormen gesundheitlichen Schädigungen?

16. November 2021

An und für sich müsste es jedem kalt den Rücken herunterlaufen, wenn er die Überschrift liest. Das scheint vielen Politikern in der EU und darüber hinaus völlig egal zu sein?! Offensichtlich nehmen sich die Mächtigen heraus zu bestimmen, dass der Bürger „Russisches Roulette“ spielen soll, um mit einer großen Wahrscheinlichkeit, im Vergleich zu herkömmlichen echten Impfstoffen, zu erkranken. Das erinnert an die Wiederkehr der „Eliten-Denkhaltung“ der 30er Jahre. Und das ist nicht übertrieben.

Dass die Bundesregierung seit 2020 die Bereitstellung bzw. Konzentration auf wirksame Medikamente ausblendet, ist bereits ein besonderer Skandal! Denn wer an Corona erkrankt, ist auf wirksame Behandlungsmethoden bzw. Medikamente angewiesen. Daran mangelte es von Anfang an. Es gab sogar viele Corona-Tote, auch in der EU, die aufgrund völlig falscher Behandlungsmethoden verstarben, weil z.B. von der WHO empfohlene Medikamente viel zu hoch dosiert wurden und selbst Gesunde bei Verabreichung innerhalb von 24 Stunden gestorben wären. Eine „Kommastelle“ war verschoben worden, mit tödlicher Wirkung für schätzungsweise 30 Tsd. Menschen!

Es war Dr. med. Köhnlein, dem in einem „Interview“ die tödliche Dosis eines empfohlenen Medikamentes auffiel. Und die Medien, wie zu erwarten war, schwiegen weitgehend. Wenn Normalbürger sterben (sollen), dann interessiert das die Medien nur, wenn es um die „Hybride Kriegsführung“ geht, wie aktuell gegen BELARUS. Ein Syrer, der in einem Fluss bei versuchter Durchquerung ertrunken war, wurde als „verstorben“ gemeldet, um die „Schuldzuweisung“ zu erleichtern. Auch die vielen Todesfälle in Deutschland und die enormen tausendfachen Nebenwirkungen interessieren nicht. Der „Kimmich-Hype“ wurde tagelang und stundenweise wiederholt, von ntv und ähnlichen Sendern, und auch den GEZ-Sendern mit absurden Argumenten verbreitet. Dass reihenweise austrainierte Sportler nach den mRNA-GEN-Impfungen sogar während der Ausübung des Sports an Herzinfarkten starben, etwa 30 an der Zahl in wenigen Wochen, das interessierte nicht weiter. Solche Ereignisse werden im wahrsten Sinne des Wortes „totgeschwiegen“.

Die Sterbefälle der mRNA-GEN-Impfstoffe sind LEGION; im Vergleich zu den sog. „Totimpfstoffen“ mehr als 50mal höher. Ist es nicht ein Skandal, wenn die Politiker Bürger in dieses Risiko per Gesetz zwingen wollen? Spielt die „Unversehrtheit der Person“ nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz keine Rolle mehr?

(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Und es war bisher NUR erlaubt, in die Rechte von „Erkrankten“ einzugreifen (Quarantäne, Krankenhauseinweisung, …), wenn die GESUNDEN massiv gefährdet wären, wie es im Fall von Seuchen (Pocken, …) zu erwarten wäre. Jetzt geht es darum, GESUNDE zu entrechten. Und Regierende und MEDIEN verschweigen die gegebene Rechtslage!

Die Politiker vermeiden die Klarstellung in der Bevölkerung seit Wochen, dass auch die „Geimpften“ genauso ansteckend sein können wie Ungeimpfte auch, bei vergleichbarer Virenlast. Dass das RKI die völlig falsche Beurteilung hinsichtlich der Sicherheit der mRNA-GEN-Impfstoffe in der Beschreibung korrigiert hatte, interessiert die Politiker und gelenkten MEDIEN wenig. Wer darauf hinweist, wird häufig sogleich als „Querdenker“ und „Verschwörungstheoretiker“ übelst diffamiert. Die „Ungeimpften“ (Gesunden) sollen gefälligst die enormen Risiken aus den bereits bekannten Nebenwirkungen der „experimentellen mRNA-GEN-Impfstoffe“ einfach hinnehmen. Die Denkhaltung der 30er Jahre, auch im Sinne der vollständigen Entrechtung der Bürger, hält seit der Herausgabe des Infektionsschutzgesetzes (InfSG) im Jahr 2020 in Deutschland wieder Einzug.

Und die „gelenkten“ MEDIEN, insbesondere auch die GEZ-Sender, berichten ständig über die bestellten (?) Forderungen nach der Einführung der „Impfpflicht“. Es ist zu befürchten, dass die anvisierten Berufsgruppen nur der Anfang (!) sein könnten.

Bemerkenswert ist, dass Prof. Drosten (Virologe) die Auffassung in einem Interview äußerte, dass er gegen das „Dauerimpfen“ sei; sinngemäß: Das kann auf Dauer keine Lösung sein! In dem Interview erwähnte er weiter, dass er für eine „Bio-Immunität“ wäre, wenn sich „Geimpfte“ weiter „gegenseitig“ anstecken. Damit war die Herbeiführung der aus Schweden bekannten bzw. erfolgreich praktizierten „Herdenimmunität“ seit 2020 gemeint. Ob er damit die für „Delta“ weitgehend unwirksamen „experimentellen mRNA-GEN-Impfstoffe“ schonen wollte, bleibt als Einschätzung dem Leser überlassen.

Die Aussage des Wissenschaftlers legt den Verdacht nahe, dass die weitere „gegenseitige Ansteckung“ der „Geimpften“ geplant war?! Wenn sich das als wahr herausstellen würde, dann haben wir es mit vielen Straftaten zu tun, weil die „Geimpften“ bei ihrer Entscheidung nach Beratung davon ausgehen durften, dass der „Impfschutz“ sehr weitgehend gegeben war und die vermutete „Strategie“ der vorgenannten „Bio-Immunisierung“ nicht genannt wurde. Wenn das zutrifft, wäre das ein weites Feld für Strafrechtler und Anwälte, die ggfs. Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen könnten. Ganz abgesehen vom Umgang mit den Bürgern, auch im Sinne der mehr als üblen Täuschung, sollte sich der Verdacht – angesichts der Äußerung von Prof. Drosten – als zutreffend erweisen.

Der Verdacht wird m.E. auch dadurch plausibel, weil NUR die „ungeimpften“ Bürger für die 4. Welle und die Belastung der Krankenhäuser verantwortlich sein sollen. Dass auch die „Geimpften“ sich anstecken und selbst bei vergleichbarer Virenlast Ungeimpfte anstecken, wird verschwiegen! Dass inzwischen, regional unterschiedlich, viele „Geimpfte“ in den Krankenhäusern liegen, obwohl sie ja umfassend geschützt sein sollten, wird nach Kräften auch durch die Fälschung bzw. Umwidmung von Patienten von „Geimpften“ zu „Corona-Patienten“ (=Ungeimpfte) sogar verschleiert. Denn die Wahrheit würde sicherlich viele vorsätzlich in Angst und Panik versetze Bürger von der „Nadel“ fernhalten.

Seit 2020 hatte die Bundesregierung mit den Behörden alles unternommen, um die Bürger von der WAHRHEIT bzw. abweichenden Empfehlungen in der Corona-Krise abzuhalten. Gezielt wurden international anerkannte Experten wie Prof. Sucharit Bhakdi und Dr. med. Wodarg, der das Verbrechen der „Schweinegrippe“ vor Jahren maßgeblich zu beenden half, diffamiert und ausgegrenzt. Prof. Hockertz musste sogar ins Ausland flüchten. Vor wenigen Tagen wurde der Chef einer Medizinischen Klinik entlassen, weil er bei einem Patienten die Annahme des Zusammenhanges mit „Corona“ aktenkundig machte.

Wäre es nicht richtig, eine Art „Corona21“ ins Leben zu rufen, damit in der Öffentlichkeit die unterschiedlichen Auffassungen diskutiert werden? Warum weigern sich die Verantwortlichen, den öffentlichen Diskurs zuzulassen, wie es in einer Demokratie eigentlich üblich sein sollte, zumal es um die Gesundheit und die Risiken der Bürger geht, bis hin zum Ableben? Nicht wenige Kritiker nennen die Weigerung ein Verbrechen, weil den Bürgern wesentliche Informationen vorenthalten werden. Und anzunehmen, dass viele Bürger der Diskussion nicht folgen könnten, wäre nicht nur eine Anmaßung. Denn alles, was man sagen kann, kann man klar sagen (Ludwig Wittgenstein).

Das nur als Information, um den Fortschritt der Wiederkehr der 30er Jahre deutlich zu machen. Die berufliche Vernichtung einerseits, Ausgrenzung und übelste Diffamierung andererseits, aber auch die nahende bzw. fortschreitende Entrechtung der Bürger in Deutschland, die gefälligst die enormen Risiken der „experimentellen mRNA-GEN-Impfstoffe“ in Kauf nehmen sollen, ist unübersehbar geworden.

Bereits der in den Medien gezielt aufgebaute Impfdruck sorgt dafür, dass die verängstigten Bürger keine rationale Entscheidung bezogen auf die eventuell selbst zu tragenden gesundheitlichen Risiken treffen können. Und selbst bei Aussicht auf erfolgreiche Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld dürften die bereits Impfgeschädigten wenig davon haben, weil die Prozesse sehr teuer und langwierig sind und bei nicht Wenigen das vorherige Ableben wahrscheinlich ist.

Wer die enormen Risiken der experimentellen mRNA-GEN-Impfstoffe mit den bekanntlich „toxischen Spike-Proteinen“ leugnet bzw. die Bürger darüber hinwegtäuscht, der macht sich bereits m.E. in seinem Amt strafbar.

Allerdings nutzt die sicherlich zutreffende rechtliche Beurteilung wenig, weil Teile der Justiz seit 2020 jämmerlich versagen. Auch die Richter und Staatsanwälte – zumal letztere nach den §§ 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) „politisch“ weisungsgebunden sind – tragen das konkrete Risiko der gesellschaftlichen Ausgrenzung und behördlich angeordneter Verfolgung.

Es sollte bekannt sein, dass einem Richter aus Thüringen das Haus durchsucht wurde, nachdem er ein „Corona-Urteil“ gefällt hatte, das die vielen Rechtsbrüche der Regierenden und Behörden in die Schranken weisen sollte.

Jetzt werden die Pflegekräfte, Ärzte und z.B. bereits die Lehrer ins Visier genommen. Die „Impfpflicht“ soll durchgesetzt werden, obwohl es sich begrifflich gar nicht um einen Impfstoff handelt, weil niemand bis heute ein „Isolat“ bezogen auf COVID-19 vorlegen konnte, auch unter Berücksichtigung der „Koch’schen Postulate“ (naturwissenschaftliche Prüfkriterien).

Die Täuschungen der Bürger durch Regierungen und Behörden sind vielfältig. Offenbar soll der Bürger dazu erzogen werden, blindlings den Vorgaben der ELITEN zu folgen.

Das „Kollektivrecht“, genannt aktuell „Solidarität“, soll das „Individualrecht“ quasi auflösen, nicht nur bezogen auf die „Zwangs-Impfung“.

Es geht um die sog. „Ewigkeitsrechte des Grundgesetzes“ (Artikel 1 bis 19 GG) ganz allgemein. Es ist wenig bekannt, dass diese RECHTE des EINZELNEN selbst durch eine 100 %ige Mehrheit im Bundestag NICHT durch Abstimmung beseitigt werden können. Die „Beseitigung oder Änderung der Ewigkeitsrechte“ würde eine Neufassung des Grundgesetzes oder einer echten Verfassung voraussetzen.

Festzuhalten ist, dass die Bürger in der BRD, der SOUVERÄN in der Demokratie, bis heute das Grundgesetz nicht legitimieren durfte. Die Altparteien hatten das seit Einführung des Grundgesetzes abgelehnt. Wir leben seither, bei wohlwollender Betrachtung, in einem „Demokratie-Fragment„. Das stört die Regierenden allerdings nicht, wenn z.B. Russland,, BELARUS aktuell und Polen (EU-Mitglied) fehlender demokratischer Regelungen beschuldigt wird. Genau genommen eine Frechheit, wenn im eigenen Land sogar die wesentlichen Voraussetzungen einer Demokratie (Gewaltenteilung –> Staatsanwälte) verweigert werden!

Und die Altparteien hatten es bis heute abgelehnt, das Grundgesetz durch die Bürger legitimieren zu lassen! Es gab nach der „Wende“ einen diesbezüglichen Ausschuss im Bundestag, der seine Arbeit dann nach kurzer Zeit wieder einstellen musste!

Damit sollte nur noch einmal hervorgehoben werden, dass jeder EINZELNE genau überlegen sollte, ob er das evidente Impfrisiko experimenteller mRNA-GEN-Impfstoffe tragen will, zumal die Bereitstellung sog. herkömmlicher Impfstoffe (sog. Totimpfstoffe) bis heute blockiert wurden. Und im nächsten Frühjahr sollen wirksame Medikamente auf den Markt kommen!

Sogar der vielversprechende „Totimpfstoff“ von Prof. Stöcker, der kaum Nebenwirkungen bei den ersten 100 Probanden zeigte, wurde aus formalen Gründen blockiert, ganz anders als bei den experimentellen mRNA-GEN-Impfstoffen. Prof. Stöcker hatte allerdings angemessen auf die Blockade geantwortet, indem er seine „Rezeptur“ öffentlich machte, damit die an Geldmitteln armen Länder seine Erkenntnisse umsetzen können.

Wir haben ein ernsthaftes „Demokratieproblem“ in den Parteien! Beenden wir die Rückkehr der 30er Jahre mit friedlichem Widerstand!

AUF DEM ROTEN STUHL: Dieter Nuhr

22. August 2021

An und für sich wundert es nicht weiter, wenn Dieter Nuhr, wie viele andere „Abhängige“ auch, auf seine Art und Weise seinen Auftraggebern gefällig sein will. Das Interview vor einigen Wochen in Wien drehte sich anfangs um das Thema Corona.

Erstaunlich war, dass Dieter Nuhr die Impf-Gegner scharf kritisierte, indem er das Impf-Risiko als „klein“ behauptete. Mit dieser Aussage beschuldigte er danach die Impf-Unwilligen, sogar der Wirschaft Schaden zuzufügen.

Mit soviel Dummheit, oder war es Taktik (?), hatte ich nicht gerechnet. Woher will NUHR wissen, dass es für viele ein „kleines Risiko“ ist? Dummheit deshalb, weil bei mittelmäßiger Intelligenz eigentlich jedem klar sein sollte, dass die Mathematik die Realität nicht abbilden kann, sondern lediglich „Wahrscheinlichkeiten“ bezogen auf Corona-Risiken abbildet, je nach Anzahl der Vorfälle in einem begrenzten Zeitraum. Bereits wenige Wochen später können die Ergebnisse ganz anders aussehen, auch neue Ursachen können auftauchen. Das nennt der Fachmann ganz allgemein Evolution. Aber das ist nur der „rechnerische Aspekt“, der Bedeutung hat.

Hat der „Einzelne“ tatsächlich nur ein „kleines Risiko“, wie Nuhr behauptete, fernab von der zuvor eingeordneten Mathematik bezogen auf Corona? Was spricht dagegen?

Wie wir wissen, hatte das RKI die Obduktion von Verstorbenen „nicht“ empfohlen; das wirkte vielfältig, nicht nur aus Kostengründen, wie ein Verbot in den Krankenhäusern. Es liegt nahe, dass die Mediziner ganz allgemein das Risiko besser einschätzen können, Die Pathologen öffnen den behandelnden Ärzten oft die Augen. woran der Mensch tatsächlich gestorben ist. Diese „Lerneffekte“ hatte das RKI von Anfang an geradezu untersagt! Und als Prof. Dr. med. Püschel aus Hamburg etwa 100 Verstorbene in Hamburg untersuchte, erreichten die behandelnden Ärzte erstaunliche Informationen, auf die sie sich dann einstellen konnten.

Das „kleine Risiko“ müsste Nuhr unter Einbeziehung der zuvor geschilderten Fakten größer werden, insbesondere bezogen auf den weitgehend ausbleibenden Lerneffekt (Obduktion) unter Berücksichtigung der speziell angewandten Behandlungsmethoden bzw. auch der eingesetzten Medikamente, die in den Krankenhäusern sehr unterschiedlich sein können. Und eine internationale, systematische und professionelle Aufbereitung von „Best Practices“ ist nach meinem Kenntnisstand nicht existent.

Aber noch bedeutender ist der „Blindflug“ bezogen auf Corona ganz allgemein und speziell bei Einsatz der mRNA-Gen-Therapie, die nach der bisherigen Wortbedeutung von „Impfung“ kein Impfstoff ist! Es handelt sich um eine neue Methode (Gen-Manipulation), deren Konsequenzen sogar nach der Beschreibung der Hersteller noch nicht erkennbar sind.

Wir wissen nur wenige Wirkungen der mRNA-Seren, wie beispielsweise die Reduzierung/Abmilderung schwerer Ansteckungsverläufe. Das war auch zu erwarten, weil die normale Erforschung der Wirkung, die üblicherweise 10 bis 12 Jahre einnehmen kann, noch nicht einmal ansatzweise erfolgte. Man könnte sogar mit Berechtigung nach dem Einsatz der mRNA-Seren zu Recht von „Menschenversuchen“ sprechen, bei denen die Erkenntnisse aus der Wirkungsweise dieser Stoffe erst erforscht wird. „Kleines Risiko“?

Wie wir wissen, lag die Sterblichkeit 2020 – die Verabreichung der mRNA-Therapie begann erst Ende 2020 in Deutschland umfassender – bei älteren Mitmenschen bei > 85 %. Das lag nicht zuletzt oft an mehreren Vorerkrankungen bzw. dem dadurch angegriffenen bzw. geschwächten Immunsystem.

Wer die aus Israel berichtete Sterblichkeit bei ein- oder zweifach „Geimpften“ zur Kenntnis nimmt der weiß, dass die Sterblichkeit ab 75-80 Jahre sich kaum von der Sterblichkeit aus 2020 in dieser Altersgruppe unterscheidet.

Und in den Altersgruppen darunter sinkt die „Sterblichkeit“ in den Gruppen bis zuletzt nahe NULL bei den jüngeren Menschen, die in Krankenhäusern behandelt wurden. Leider liegen keine / kaum veröffentlichte Daten vor, die auf Vorerkrankungen bei jüngeren Patienten hinweisen, also bereits geschwächtem Immunsystem.

Unbekannt bleibt auch, ob die mRNA-Gen-Therapie selbst häufig zum Tode führt. Bei mehrfach Vorerkrankten älteren Menschen ist bekannt, dass selbst eine kleine Erkältung für den Tod ursächlich sein kann. Da liegt die Annahme nahe, dass auch die Wirkung der mRNA-Seren bei geschwächtem Immunsystem tödlich sein kann und vielfach tödlich war.

Das „kleine Risiko“, mit dem Dieter Nuhr die „Impfgegner“ stigmatisierte, ist nach alldem bereits haltlos. Einer Gruppe von Menschen SCHULD zuzuweisen, weil sie das ihnen zustehende „Ewigkeitsrecht“ nach Grundgesetz, nämlich die Unversehrtheit der Person, wahrnehmen wollen, erinnert an die 30er Jahre, als in Gefängnissen und in Auschwitz „Menschenversuche“ von der damaligen IG Farben durchgeführt wurden.

Die Konsequenz nach den Nürnberger Prozessen (13 Prozesse) war, dass nach Völkerrecht zukünftig zwangsweise „Menschenversuche“ verboten und als Verbrechen eingestuft wurden!

Damit will ich keineswegs Dieter Nuhr etwas unterstellen. Aber es fällt auf, dass ihm die zuvor genannten Aspekte möglicherweise nicht geläufig sind bzw. bei der Einordnung „kleines Risiko“ anscheinend keine Rolle gespielt hatten.

Nicht zuletzt gibt es einen Aspekt aus „naturwissenschaftlicher Sicht“, der nicht jedem bekannt sein muss. Es könnte durchaus sein, dass der evolutionäre Prozess der Entwicklung der Mutanten das Immunsystem nicht nur bezogen auf die Wirkungsweise der Abwehr anderer Krankheitserreger wirkt, was bereits angenommen wird, sondern sogar darüber hinaus z.B. die gefährliche „Autoimmunreaktion“ beflügelt bzw. erleichtert. Ob das so ist, wird sich in der weiteren Zukunft zeigen, wenn die Ursachen für das Sterben besser bekannt werden. Das wird allerdings durch die vorgegebene RKI-Zurückhaltung bei Obduktionen nicht gelingen!

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das von Dieter Nuhr angenommene „kleine Risiko“ nicht gegeben ist. Die zuvor geschilderten Aspekte sind nur eine Auswahl möglicher weiterer Gründe, die eine „Impf-Abstinenz“ bei der Abwägung von Risiken rechtfertigen können.

Das zeigt auf, dass der von der Bundesregierung ausgeübte indirekte Impfzwang genau genommen ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist! Jeder Einzelne hat das Recht, eine eigene Entscheidung zu treffen. Wer das unterlaufen will, nähert sich den 30er Jahren, zumal es vor Corona von der Wissenschaft abgelehnt wurde, in eine „Pandemie“ hineinzuimpfen, um die Entwicklung von Mutanten mit unabsehbaren Folgen so weit wie möglich einzuschränken!

Dieter Nuhr wäre zuzurufen, dass bereits das „kleine Risiko“ durch die Inkaufnahme der „Mutanten“ weiter wächst, weil die Wirkungsweise der Veränderungen nicht vorhersehbar ist.

Er kann es nicht besser wissen, weil die Bundesregierung es bisher ablehnte, den öffentlichen Diskurs mit wirklich unabhängigen Experten führen zu lassen. Es gibt offenbar kein Interesse an Erkenntnisgewinn, aus welchen Gründen auch immer. Dieter Nuhr sollte das „kleine Risiko“ öffentlich zurücknehmen.

Corona als PSYOP-Strategie?

16. April 2021

An und für sich liegt der Gedanke nahe, dass bereits die PCR-Test-Lügen, die mit den daraus abgeleiteten völlig unzureichenden „Inzidenzzahlen“ die Bürger offenbar nur in Angst und Schrecken halten sollen, eine PSYOP-Strategie darstellt.

Denn es geht vorrangig nicht um das Leben und die Gesundheit der Bürger, denn dann wäre am Anfang der Pandemie die Konzentration auf wirksame Medikamente und Vorsorge für noch nicht Erkrankte vorrangig gewesen. Die Konzentration bzw. die Ausrichtung der Lockdown-Politik auf die erwarteten mRNA-Seren war unübersehbar. Jede Maßnahme diente dazu, die Bürger an die NADEL zu führen. Auch deshalb warn dann Tag für Tag die Corona-Test- Lügen erforderlich; Angst und Schrecken musste enetfacht und aufrechterhalten bleiben.

Der Verdacht liegt nahe, dass es sich um eine PSYOP-Strategie handelt, um ganz andere Interessen zu bedienen. Die Bundesregierung handelt seit Jahren nicht im Sinne der Bürger. Natürlich geht es wie immer auch um den Machterhalt der im Bundestag vorhandenen Alt-Parteien.

Ziel der PsyOp-Strategie ist, die Denkvorgänge der Bevölkerung zu kontrollieren und damit deren entsprechendes Verhalten zu steuern.

Die auch „Mind-Control“ genannten Programme basieren auf den „unkontrollierbaren Emotionen“ (Ängste, Panik, …) eines jeden Einzelnen, wenn er mit einer erheblichen Gefahr konfrontiert wird, wie z.B. bei einer Pandemie.

Wer erinnert sich nicht daran, dass die „Fake-Schweinegrippe“ nach Aufdeckung von aufmerksamen Medizinern wie z.B. Dr. med. Wodarg, ehemaliger Chef eines Gesundheitsamtes und Abgeordneter im Bundestag, ein erster Versuch war, um GELDINTERESSEN durchzusetzen. Das „Geschäftsmodell“ Impfung der Weltbevölkerung weckt auch heute Begehrlichkeiten, auch bei den Regierenden (Spenden usw.).

Allerdings sind die jährlichen zig Milliarden Impf-Einnahmen wohl nur ein Teilziel. Wer sich die Besuche der Bundeskanzlerin und anderer Politiker – wie z.B. Markus Söder (CSU) – in Erinnerung ruft (z.B. WEF, …) der ahnt, dass es weit über das GELD hinausgeht.

Ist es Zufall, dass jetzt die Medien und sogar Teile der CDU Markus Söder nach Kräften unterstützen? Nichts geschieht zufällig!

Es wird von einigen vermutet, dass die Regierungsbildung „Schröder/Fischer“ von einflussreichen Gruppierungen nur gefördert und unterstützt wurde, weil es vor der Wahl die erklärte Bereitschaft gab, den (völkerrechtswidrigen) Krieg gegen Jugoslawien mit zu führen.

Anzunehmen, dass die PsyOp-gebeutelten Bürger eine rationale Wahlentscheidung demnächst ausüben (können), wäre reichlich naiv. Auch die jahrelange Framing-Politik der großen MEDIEN wirkt nach, auch wenn viele angesichts der Lockdown-Maßnahmen viel Zeit hatten, den „Laufstall“ zu verlassen. Auch deshalb die Tag für Tag verbreitete PCR-Test-Lüge, die das Nachdenken über die eigene Situation und die Zukunft der eigenen Kinder und Enkel einschränkt. Nur durch Kommunikation mit Freunden, Bekannten und Nachbarn könnte eine „Machtveschiebung“ gelingen. Und die Aufforderung, eine Art „Schneeballsystem“ auszulösen, könnte noch helfen.

Denn genau genommen sind die Alt-Parteien insgesamt nicht regierungsfähig. Es wäre müßig, die vielen Gründe dafür alle aufzuzählen; das würde den Rahmen dieses Textes sprengen. Zu nennen wäre aber die grandios gescheiterte „Energiepolitik“, einhergehend mit der Zerstörung wesentlicher weltweiter „Alleinstellungsmerkmale“, wie die „Diesel-Technologie“. Und es scheint das Ziel der Bundeskanzlerin zu sein, lange abgestimmt mit der EU und darüber hinaus, dass die Wirtschaft massiv umgebaut werden soll, mit gravierenden Auswirkungen auf den Mittelstand und das Handwerk sowie die Selbständigen ganz allgemein. Und die GRÜNEN würden den Bürgern gerne ihre Autos wegnehmen; die befassen sich nicht nur mit der Zerstörung der eigenen Sprache.

Regierungsunfähig deshalb, weil die Demokratie mit allen Mitteln von den Regierungsparteien und den GRÜNEN bekämpft wird. Es besteht offensichtlich Einigkeit darüber, dass die Bürger selbst bzw. deren Wille selbst in den wichtigsten ureigensten „Lebensfragen“ keine Rolle spielen darf. Die Denkhaltung des Alten Rom mit der „Sklavenhaltung“ kehrt offenbar zurück. Der Bürger soll sich mit der Rolle der Folgsamkeit abfinden. „Mutti“ weiß schon das Richtige. Beispiel: Warum dürfen sich die Bürger den „Impfstoff“ nicht selbst aussuchen?

Es fällt doch auf, dass nach ca. 20 Jahren DNA-Forschung jeder Antrag auf Zulassung von Impfstoffen mit der Absicht, menschliche Zellen zu verändern oder „umzuprogrammieren“, abgelehnt wurde, weil beinahe sämtliche „Test-Tiere“ sehr rasch verstorben waren.

Die ausgerechnet in WUHAN ausbrechende Corona-Pandemie ermöglichte dann die „Notzulassung“ der mRNA-Seren; rein begrifflich keine Impfstoffe, eher eine „Therapie“. Ist bekannt, wer das Labor jahrelang finanzierte? Wurden in dem Labor „Biowaffen“ erforscht?

Niemand kann derzeit verlässlich beantworten, ob damit auch Eingriffe in die weltweite Geburtenrate ermöglicht werden sollen und „Programm“ sind. Wer darf eigentlich solche Entscheidungen treffen oder mittragen? Die Bundeskanzlerin alleine, ohne die Bürger zu fragen? Die Mitgrationspolitik hatte sie für die BRD auch alleine entschieden.

Aber bleiben wir in Deutschland. Das Grundgesetz regelt nicht nur den Rahmen des Erlaubten, sondern verpflichtet auch auf die Einhaltung der GRUNDRECHTE (Artikel 1 – 19 GG) im Sinne von „Ewigkeitsrechten“.

Zu erwähnen wäre, dass Artikel 25 Grundgesetz die vorgenannten Grundrechte gesondert schützt, weil das „Allgemeine Völkerrecht“ den Bestimmungen des Grundgesetzes übergeordnet ist. Das fand in der Pandemie kaum Beachtung.

Jetzt versucht die Bundesregierung sogar das Grundrecht der „körperlichen Unversehrtheit“ mit der Neufassung des InfSG weiter einzuschränken. Es gab bisher im Bundestag und mithin in der Öffentlichkeit keine Klärung darüber, was die Bundesregierung ermöglichen will bzw. dann durchsetzen kann?! Das sollen insbesondere die Bürger selbst nicht wissen. Grund genug, das InfSG in der Neufassung abzulehnen!

Die Bundeskanzlerin, die nach eigenen Erklärungen mit der Demokratie eher auf Kriegsfuß steht, äußert sich dazu auch nicht. Die „Kollektiv-Ideologin“ würde gerne die lästigen Grundrechte (=Individualrechte im Gegensatz zum Kollektivdenken) abschaffen, vergleichbar mit der damaligen DDR-Realität. Die Bürger durften arbeiten und gehorchen.

Und die Abgeordneten der Regierungsfraktionen wurden über lukrative Nebenbeschäftigungen und Nebenämtern ruhig gestellt. Denn anders ist es nicht erklärlich, dass diese Abgeordneten nach all den Fehlleistungen – Stichwort: Migrationspolitik – Angela Merkel nicht bereits vor Jahren konsequent abgesetzt hatten.

Es hat den Anschein, dass die Regierungsfraktions-Abgeordneten sich nur um ihre Ausschüsse kümmern, nicht um die grundlegenden Demokratiefragen. Und jeder hofft darauf, dass trotz prozentualem Niedergang der Zustimmung bei Wahlen durch die zu erwartende Aufstockung der Bundestgagssitze auf etwa 809 Abgeordnete (derzeit 720) der eigene „warme Sessel“ erhalten bleibt. Angela Merkel weigerte sich jahrelang „wohlüberlegt“ bis heute, das klar rechtswidrige Wahlgesetz nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichtes zu überarbeiten.

Wenn die Bürger für sich und ihre Kinder und Enkel die Demokratie erhalten und verteidigen wollen, dann müssen sie sich von der PsyOp-Indoktrination der GEZ-Sender und anderen Medien selbst befreien und das eigene Nachdenken für sich und die eigene Familie wieder einüben. Die Entscheidungen „willenlos“ den Politikern zu überlassen, führt in die Versklavung und aktuell in das zu erwartende ökonomische Desaster.

Jeder Wahlbürger muss die Bedeutung der Wahlstimme erkennen.

Wer geistlos wählt, der nimmt den Kindern und Enkeln die Zukunft.

Es gibt immer Alternativen. Einfach mal nachschauen, welche Parteien sich zur Wahl stellen. Das WEITER SO WIE BISHER ist nicht zukunftsfähig. Und die Demokratie wird durch den Machtwechsel stabilisiert.

BRD: Es gibt keinen Impfzwang (?)

17. Februar 2021

An und für sich müsste die Bereitschaft, sich impfen zu lassen, freiwillig sein. Zu beachten ist das Grundrecht der Unversehrtheit der Person nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz. Nur in besonderen Fällen darf der Gesetzgeber in dieses Recht eingreifen. Dass es nach verschiedenen Äußerungen in Medien und Politik keine ‚Impfzwang‘ geben kann, ist bestenfalls eine ‚euphemistische‘ Behauptung.

Der Gesetzgeber darf allerdings nur eingreifen, wenn die Rechte Dritter geschützt werden müssen, wie es im den Bereichen Krankenhaus und Pflegeheim sowie Schulen eine Selbstverständlichkeit geworden ist. In solchen Fällen – auch Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen – darf von dem Grundrecht des Einzelnen abgewichen werden, wenn die Gesundheit oder das Leben anderer Personen nicht unerheblich gefährdet werden würde, wie es in Artikel 2 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz (GG) nachglesen werden kann:“In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Darüber hinaus gibt es den ‚Sonderfall‘ für Menschen, die nicht mehr über einen ‚freien Willen‘ verfügen; in diesen Fällen handelt / entscheidet der gesetzliche Betreuer oder ein zuständiges Gericht.

Allerdings wären auch in diesen Bereichen das ‚Verbot des Übermaßes‘ zu beachten. Nur zwingend notwendig erscheinende ‚Schutz-Impfungen‘ dürfen verlangt werden. Bei Weigerung kann der Arbeitgeber darauf reagieren und sogar das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer kündigen.

Bereits am 1. April 1875 trat das Reichsimpfgesetz in Kraft. Bayern ordnete sogar bereits 1807 die Pockenschutzimpfung für Kinder an. Die Impfbescheinigung musste in den Schulen vorgelegt werden. Weltweit sind die Pocken seit 1980 nicht mehr feststellbar.

Ganz allgemein sind die Eltern in der Pflicht, für die Kinder zu entscheiden (Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG). Über die ‚Betätigung‘ (möglicherweise gegebene Pflicht zum Handeln) wacht die ’staatliche Gemeinschaft‚ nach Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 GG. Der Eingriff der ‚staatlichen Gemeinschaft‚ in das ‚Elternrecht‚ ist aber nur zulässig, wenn erkennbar das ‚Kindeswohl‘ gefährdet wäre. Bei der gesetzlichen Einschränkung des ‚Erziehungsrechtes der Eltern‘ müsste der ‚Wille der Eltern‚ angemessen berücksichtigt werden!

Der Eingriff der ‚staatlichen Gemeinschaft‚ muss die Verhältnismäßigkeit beachten. Der Eingriff ist nur erlaubt, wenn der Zweck legitim ist und der Eingriff geeignet ist, den Zweck zu erfüllen und der Eingriff erforderlich und angemessen ist. Alleine die Wortwahl ‚staatliche Gemeinschaft‚ schließt die alleinige Handlung der Regierung oder der Behörden aus. Vielmehr sind bei der Abwägung der Entscheidungen weitere gesellschaftliche Gruppen einzubinden, die ihre Gesichtspunkte einbringen können und die bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind. Und mit ‚staatlicher Gemeinschaft‚ sind gesellschaftliche Gruppen auch außerhalb der Parlamente gemeint, die zwingend in den Entscheidungsprozess einzubinden wären. In Betracht kämen z.B. Wissenschaftler aus Universiäten/Hochschulen, der Kinderschutzbund und ähnliche Einrichtungen. Insoweit steht der Exekutive allenfalls ein ‚Wächteramt‚ zu, auch weil der vorgenannte Abwägungsprozess (geeignet, erforderlich, angemessen, …) verschiedene Fachgebiete einbeziehen muss, die unter Anderen Aspekte aus Medizin, Psychologie, Recht (auch Elternrecht) usw. aufzeigen. Erst aus der möglichst umfassenden Einbeziehung der unterschiedlichen Gesichtsfelder resultiert dann die willkürfreie und angemessene Entscheidung, die den Zweck erfüllt und erforderlich ist.

Die etwas ausführlichere Beschreibung soll herausstellen, dass das seit Jahren üblich gewordene und nicht selten rechtswidrige Durchregiern der Bundeskanzlerin odere gar eines Gesundheitsministers aufgrund der Kompetenzzuweisung in der Pandemie völlig unzulässig wäre. Die quasi subsidiäre Kompetenzzuweisung ist auch nicht geeignet, um die vorgenannten übergeordneten Bestimmungen des Grundgesetzes und seiner Rechtsfortschreibung durch das Bundesverfassungsgericht auszuhebeln.

Insbesondere vor dem Hintergrund der quasi ‚Notzulassung‘ von nicht hinreichend erforschten mRNA-Impfstoffen wären auch kritische Stimmen aus z.B. Medizin, Vorologie, Epidemiologie und Recht einzubeziehen. Es kommt nicht, wie es leider häufiger feststellbar ist, auf die ‚Ausschaltung‘ des Andersdenkenden an, sondern auf die umfassende Prüfung der Gegenargumente, weil es um die Gesundheit und das Leben vieler Bürger geht.

Wer die Gegenargumente scheut, nicht zur Kenntnis nehmen will oder rigoros ablehnt, dem geht es offenbar nicht um die Menschen, sondern um ganz andere Absichten.

„Nicht Stimmenmehrheit ist des Rechtes Probe“ (Maria Stuart II, 3 / Talbot) wusste bereits Friedrich Schiller! Wer es nicht vermag, solche ewigen Wahrheiten zu achten der sollte besser nicht den Bürgern etwas vorschreiben dürfen, wenn es um die Gesundheit und das Leben geht.

Angesichts der relativ vielen Todesfälle in den Pflegeheimen unmittelbar nach den mRNA-Impfungen sollten endlich die Fakten zur Kenntnis genommen werden, auch wenn die ‚wissenschaftlichen Nachweise‘ des Zusammenhanges bereits aus zeitlichen Gründen noch nicht erbracht werden konnten. Apodiktische Behauptungen oder die vorschnelle Leugnung des Impf-Zusammenhanges wären völlig verfehlt, weil auch die zeitlich nahen Vorfälle der z.T. erheblichen Nebenwirkungen nicht von der Hand zu weisen sind. Und nur aufgrund der noch fehlenden empirischen Erkenntnis wären Leugnungen, wie sie häufig vorschnell in den Medien zu hören, zu sehen und zu lesen sind, reichlich naiv, wenn es denen nicht sogar von vornherein um ‚Erziehungs-Framing‚ gehen sollte. Die ‚Umerziehungsideologie‘ einiger Mitarbeiter der GEZ-Sender, die seit 1945 betrieben wird, sollte endlich ein Ende finden. Die Bürger sind durchaus in der Lage, die Wahrheit zur Kenntnis zu nehmen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, auch bei der Wahl.

Fatal ist, dass sich derzeit die Bundesregierung anmaßt festzulegen, welche mRNA-Impfstoffe zum Einsatz kommen. Der Bürger, der Impfwillige wird quasi entrechtet, den zugelassenen Impfstoff seiner Wahl zu erhalten. Die Kollektiv-Ideologie der Bundeskanzlerin und der EU hebelt die Demokratie vielfältig aus.

Das widerspricht nicht nur den Bestimmunngen des Grundgesetzes (Individualrechte), sondern hebelt die Demokratie ganz allgemein aus. Und niemand kann behaupten, dass nicht eine andere Organisation der Beschaffung der Impfseren möglich gewesen wäre und dies dem Bürger die Möglichkeit eröffnet hätte, selbst zu wählen. Der russische Impfstoff, Sputnik V, wurde vor wenigen Monaten von Regierungsvertretern und Altparteien verbal in der Luft zerrissen. Und vor wenigen Tagen hatte Prof. Lauterbach (SPD) bei LANZ ‚Sputnik V‘ als gegen Corona als hervorragend geeignet gelobt; er entschuldigte sich mehrfach, weil er sich auch vor wenigen Monaten der ’substanzlosen‘ Kritik angeschlossen hatte.

Sputnik V, ein herkömmlicher Impfstoff, kann im Kern nicht als ‚Menschenversuch‚ angesehen werden, wie die mRNA-Impfstoffe. So jedenfalls auch der erfahrene Experte Prof. Bhakdi.

Bereits dieser signifikante Unterschied der Impfstoffe kann und darf aus rechtlicher Sicht nicht dazu führen, dass den Arbeitnehmern in Krankenhäusern und Pflegeheimen und Schulen usw. Impfstoffe aufgezwungen werden, die (derzeit) unabsehbare gesundheitliche Risiken bergen.

Auch aus Sicht des Arbeitsrechtes wäre es m.E. nicht zulässig, Kündigungen auszusprechen, wenn Arbeitnehmer das unabweisbare erhebliche Risiko nicht eingehen wollen. Aus heutiger Sicht kann niemand beurteilen, ob erhebliche ‚Autoimmunreaktionen‚ zu erwarten sind. Vereinfacht ausgedrückt könnte der Körper alle Organe ‚bekämpfen‘, in denen ‚mRNA‘-Einflussnahmen entdeckt werden. Ob und in welchem Umfang damit zu rechnen ist, bleibt abzuwarten. Allerdings: Die Risikoeinschätzung muss dann jedem selbst überlassen bleiben. Einen Impfzwang, jedenfalls bezogen auf mRNA-Impfstoffe, direkt oder indirekt, darf es nicht geben.

Das gilt insbesondere unter Berücksichtigung der empirisch belegten Fakten, dass sich bereits jetzt erhebliche Erkrankungsrisiken und Sterberisiken in zeitlich unmittelbarer Nähe zu den mRNA-Impfungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern zeigen. Die Höhe der Zahlen sollte jeden nachdenklich machen.

Es ist ein Skandal, dass sich die Bundesregierung bzw. der zuständige Minister kaum um Therapeutika (entzündungshemmende Arzneien) gekümmert hatte. Auch die bereitgestellten Forschungsmittel sind im Vergleich zu den reichlich fließenden Ausgaben für die Entwicklung und Produktion der mRNA-Impfstoffe geradezu lächerlich gering. Offensichtlich sind die Regierenden noch nie so richtig auf die Idee gekommen, dass es wesentliche Unterschiede gibt, ob von vonrherein eine (erhebliche) Ansteckung verhindert werden soll (mRNA-Impfstoff), oder ob eine bereits ausgebrochene ‚Entzündung‘, bis zu 80 % Lungenbefall nach Erkenntnissen von Prof. Püschel (Pathologe, Hamburg, 2020), zu bekämpfen bzw. zu heilen ist.

Was nutzt den derzeit Erkrankten, die sich vor Ansteckung nicht schützen konnten, insbesondere die Bewohner der Pflegeheime, ein mRNA-Impfstoff? Nichts!

Helfen würden vielmehr wirksame Medikamente, die seit 2020 geradezu politisch vernachlässigt wurden. Genau genommen ein Skandal. Überspitzt könnte man sagen: Die mRNA-Impf-Millarden stehen im Vordergrund, die Entwicklung der Medikamente spielt kaum eine Rolle. Das gilt auch für die professionelle und systematische Beobachtung der ‚weltweit‘ inzwischen gewonnenen Erkenntnisse, welche Behandlungsmethoden und welche Medikamente sehr vielversprechend sind, um das Schlimmste abzuwenden, nämlich das vorzeitige Ableben der Betroffenen. Wo ist das wissenschaftliche Zentrum, das die ‚Corona-Best-Practices‘ bei der Behandlung systematisch verfügbar macht, nämlich bezogen auf die unterschiedlichen Krankheitsbilder und Kranheitszustände je nach Altersgruppe und Entzündungsstadium sowie unter Berücksichtigung von Vorerkrankungen?? Die skizzierte Betrachtungs-Umgebung zeigt auf, dass damit ein Krankenhaus überfordert ist, weil die Bearbeitung die unterschiedlichsten Aspekte und Daten auswerten muss.

Und wenn bis zu 80 % oder gar mehr der Altersgruppen unter durchschnittlich 83 Jahre kein oder nur ein sehr bedingtes Erkrankungsrisiko hat, auch weil das eigene Immunsystem stabil ist oder von vorhergehenden COVID-Typen gelernt hatte, dann wäre der Impfzwang geradezu absurd, solange die Risiken der mRNA-Impfstoffe nicht aufgrund von Langzeitstudien (8 bis 10 Jahre) nahezu ausgeschlossen werden können.

Da darf man gespannt sein, ob die Geldgier obsiegt, oder die Vernunft zu einer angemessenen Vorgehensweise führt, die auf absehbare Zeit direkt oder indirekt den Impfzwang ausschließt.

Wenn das ausgesprochene Lob von Prof. Lauterbach (SPD) ernst zu nehmen ist, dann käme vorzeitiger allenfalls Sputnik V in Betracht (herkömmlicher Impfstoff). Aber das dürfte derzeit ein Beschaffungsproblem sein.

Corona: Das ‚geplante‘ Versagen der Politiker und der Behörden

10. Februar 2021

Dass wir so wenige echte Führungskräfte haben, liegt nicht zuletzt an der Nominierung von Kandidaten über die Parteien, sowie deren mangelnder Erfahrung in Führungspositionen, sofern sie überhaupt von vornherein dafür geeignet waren. Und das ist weniger von der Ausbildung abhängig, sondern vielmehr von persönlicher Autorität und Charakter, sich gegenseitig bedingende Voaussetzungen.

Die dünne Decke der Führungskräfte, die den Namen verdienen, ist noch nicht einmal in den Konzernen und Unternehmen vielfältig vertreten. Betrug und Korruption sowie Bestechung und die „zynische Vernunft„, die besser schweigt, sind beinahe flächendeckend verbreitet. Der ‚Dieselskandal‘ machte die Realität transparent, auch die Weigerung, die Schuld sogleich offen zuzugeben und die Betrogenen rasch angemessen zu entschädigen. Eine Haltung, die womöglich noch teuerer wurde, weil sich viele Kunden dann abgewandt hatten.

Führungskräfte, die den Namen verdienen, sind nicht bestechlich. Sie sind immer in der Lage, die Ohren weit zu öffnen, wenn die ‚Think Tanks‚ in den internen Berater-Stäben ihre Ergebnisse und Vorschläge und als möglich erkannten Handlungsalternativen darlegen und erst dann entscheiden, was aus der ‚politischen Gesamtlage‚ unter Einbeziehung aller dargelegten Entscheidungsalternativen eines Unternehmens ein aussichtsreicher Weg sein könnte. Die ‚Thinks Tanks‘ geben ihrerseits keine ‚politische Entscheidung‘ vor, auch wenn sie zu berücksichtigende mögliche Reaktionen in die Überlegungen einbeziehen, aber nicht im Sinne der persönlichen Präferenz. Das wäre ein fataler Fehler, weil sie nicht alle ‚Blickfelder‘ kennen können, anders als die ‚Entscheider‘, jedenfalls bestenfalls.

In den heute noch auffindbaren Konzernen und Unternehmen sind solche ‚Führungsweisheiten‘ allerdings Mangelware. Die ‚geistig-moralische-Wende‘ mit Helmut Kohl (CDU) hatte eine Entwicklung ausgelöst, die willig die Vorgehensweise der USA übernahm, die auf die rigorosen Vorteilsnahmen einer kleinen Schar von Eliten setzte, insbesondere die aus der Finanzwelt. Geistlos wurden die US-Strategien der ‚Gierigen‘ nach wenigen Jahren übernommen. Ein Beispiel ist vielleicht bei einigen noch in Erinnerung: Die Entscheidung, in den US-Produktionsmetropolen für Fahrzeuge eine von der Gier getriebene Absenkung der Löhne und Gehälter um 30 % oder gar mehr durchzusetzen. Da wurden ganze Belegschaften bei Widerstand einfach ausgetauscht.

Die mangelnde ‚Führungskompetenz‘ zeigte sich auch in Deutschland, weil bis heute die mehr als 20 Millionen Toten, meist unbeteiligte Zivilisten, der 3 US-Präsidenten vor TRUMP in der Politik und den Medien so gut wie keine Rolle spielen dürfen. Mit Anstand und Charakter hat das nichts zu tun! Massenhaft getötete Zivilisten sind in der ‚Werteskala‘ ganz unten angesiedelt; es dominiert die Machtausübung, gesichert durch die Geldgier der wenigen Eliten, die den Massenmord in beinahe jeder Ausprägung (Stichworte: Drohnenmorde, Einsatz von uranhaltiger Munition mit vielen Opfern, …) einfach hinnehmen bzw. erfolgreich verdrängen. Das massenhafte Schicksal des Einzelnen wird mit dem ‚Kollektivwahn‚ einer scheinbar zu rechtfertigenden ‚richtigen‘ Moral‚ verdrängt, weil die Opfer bzw. deren Regierende immer die BÖSEN sind. Dass es auch ganz andere Mittel geben könnte, wie eine gemeinsameFriedenspolitik‚ mit viel milderen aber dennoch wirksamen Maßnahmen, darf aus Sicht der wirklich Mächtigen nicht stattfinden.

Dass es dann den MÄCHTIGEN in der Welt, die Billionen für ihre Zwecke einsetzen können, leicht fällt, die Charakterlosen Politiker, vielfach ohne jede persönliche Autorität und Anstand, zu lenken, liegt nahe. Und gar nicht so selten, wie viele Bürger bis heute annehmen, helfen GELDKOFFER dabei, besondere Ziele durchzusetzen bzw. die Folgsamkeit bei neuen Weisungen abzusichern. Denn wer einmal GELD annimmt der kann es sich nicht leisten, ungehorsam zu sein.

Dass dabei die Interessen der Menschen, abgesehen von den sog. unechten und geldgierigen und charakterlosen ‚Eliten‘, auf der Strecke bleiben, liegt auf der Hand. Die MÄCHTIGEN der Welt sorgen für Kriege und viele getöteten Zivilisten, Hungersnöte und Umweltzerstörung; sie halten ganze Regionen mit ihrer Militär- und Geldmacht gefangen, ohne Chance auf eine eigenständige Entwicklung. Weltweit wirksame Insitutionen wie die WHO, die Weltbank und WTO geben die erlaubten Verhaltensweisen vor. Wer nicht folgsam ist, der wird massiv abgestraft, bis hin zur Sperrung von Konten, verhängter Sanktionen usw. usw.. Und auch der völkerrechtswidrige Krieg ist ein Instrument der Durchsetzung der Ziele der Mächtigen.

Und jeder darf davon ausgehen, dass Organisationen und Ereignisse wie das ‚WEF‘ (World Economic Forum) oder der Weltwirtschaftsgipfel in Davos lediglich dem Machterhalt dienen; nichts wird dem Zufall überlassen und es werden auch Veranstaltungen benötigt, um die Weisungen und Ziele der MÄCHTIGEN bekanntzugeben. Die oft selbst auferlegte ‚Freiwilligkeit‘ der Teilnehmer sichert ja auch den Status der elitären Schicht in der eigenen Gesellschaft und die der gut situierten Mitläufer in den Unternehmen, den Parlamenten und den Medien.

Dass in der Pandemie dieser Befund tödlich wirken muss, liegt auf der Hand. Die Eliten sollen auf einmal Führungskräfte sein. Abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen, auch Lernfähigen, eine Unmöglichkeit. Die mangelnde Führungskompetenz, verursacht durch fragwürdige Amtsinhaber, ist unübersehbar. Da wird die Gefahr der Mutationen seit Wochen an die Wand gemalt und bis heute gibt es keine Zahlen über die Differenzierung der Erkrankten mit leichten und schweren Verläufen, bis hin zur Intensivbehandlung. Nur die Entwicklung solcher Zahlen lässt rückschließen, ob sich die Mutation als gefährlicher als bisher erweisen könnte. Und nach den bishherigen Erfahrungen paart sich die höhere Ansteckungswirkung mit einem weitaus milderen Verlauf. Aber darüber sollen die Bürger offensichtlich nichts wissen, selbst wenn auswertbare Zahlen vorliegen.

Das zeigt auf, dass es den charakterlosen Regierenden nur um die Durchsetzung der vorgegebenen Ziele geht. Und es darf angenommen werden dass einige dieser Leute noch nicht einmal merken, dass sie selbst ‚gelenkt‘ werden. Die ihnen völlig fremde ‚Führungsrolle‘ erzeugt Ängste und Orientierungslosigkeit; niemand soll merken, dass sie mit vielen Fragen völlig überfordert sind. Und die zu treffenden Entscheidungen sind dann irrational und zeugen von Desorientierung und Panik, aber auch von absichtsvollem Rigorismus, wie in Bayern, weil es um die politische Karriere geht.

Dass zeigt sich bei den einfach hingenommenen Zuständen in den Alters- und Pflegeheimen seit April 2020. Vereinzelt war und ist zu hören, dass ältere Menschen mit Atemnot noch nicht einmal ärztlich versorgt wurden, offensichtlich keine Einzelfälle.

Und niemand in den Regierungskreisen und zuständigen Behörden kann bis heute schlüssig erklären, warum wirksame und durchdachte Handlungen auf allen Ebenen bis heute nicht feststellbar sind.

In Wirklichkeit sollte die einzig zulässige Antwort so langsam jedem klar werden: Wer im oben skizzierten Sinn keine Führungskraft ist, der muss versagen. Und Regierende sind überwiegend nicht Führungskräfte, Parlamentarier noch seltener.

Die Fürungskunst besteht darin zunächst einmal einzusehen, dass man bezogen auf die Problemlage wenig bis keine Ahnung hat. Das erfordert Charakter und persönliche Autorität, weil es auch um die Selbsteinschätzung / Selbstdarstellung geht.

Die nächsten Fragen wären, wer die benötigten Kompetenzen hat, wo sie zu finden sind und was getan werden muss, um die Sachkompetenz kurzfristig aber auch dauerhaft sicherzustellen. Da gab es zwar nach April 2020 Aktivitäten, aber niemand konnte auf eine fundierte Pandemie-Vorbereitung aufsetzen, obwohl bereits eine BT-Drucksache aus Anfang 2013 (RKI-SARS-CoV-Studie) die zu erwartende Pandemie beinahe 1:1 abbildete. Was führte eigentlich dazu, dass die Verantwortlichen bzw. die Regierenden in 8 Jahren so gut wie nichts unternommen hatten? Absicht? Versagen? Darauf gibt es bis heute keine Antwort!

Die vom RKI vorgelegte ‚Risiko-Studie‚ (Berater-Behörde, Analyse einer zu erwartenden sehr kritischen Lage) traf entweder auf die völlige Ignoranz der Regierenden, die keine Führungskräfte sind, oder die in Aussicht gestellte Pandemie führte zu Überlegungen, die mit dem Schutz der eigenen Bürger nichts zu tun hatte! Denn es wäre abwegig davon auszugehen, dass nicht einige Spitzenpolitiker in Parteien und Regierungen genau wussten, welche Situation national und weltweit mit einer großen Wahrscheinlichkeit zu erwarten war.

Gab es Weisungen von den MÄCHTIGEN? Sollte solch eine Situation zu einem bereits angedachten Umbau der westlichen Gesellschaften genutzt werden? Eine Verschwörungstheorie, auch vor dem Hintergrund der mehr als 20 Millionen Toten aufgrund völkerrechtswidriger Kriegsführung? Spielen da ein paar tausend Tote in der eigenen Gesellschaft eine Rolle, wenn es um die Durchsetzung ‚kollektiv-moralischer‚ Ziele weltweit geht? Stören die Individual-Grundrechte des Grundgesetzes nicht einige Politiker der Altparteien schon lange? Ist das mit ein wesentlicher Grund, warum die Bundeskanzlerin seit Jahren ‚durchregiert‘ bzw. schon lange mit der Demokratie wenig zu tun haben will, nach eigenen Aussagen?

Alleine die Tatsache der ‚Fassaden-Demokratie‚ – in der BRD ohne wichtige Fragen legitimierende Volksabstimmungen und vollständige Gewaltenteilung – legt nahe, dass die zuvor gestellten Fragen ihre Berechtigung haben. Dabei sollte klar sein, dass der Begriff ‚Verschwörungstheorie‘ eine CIA-Erfindung war, um die Zweifel an dem Hergang des ‚Kennedy-Mordes‘ zu diskreditieren und damit einzudämmen.

Auch die Politker heute dürften ähnliche Absichten verfolgen, wenn sie Andersdenkende als das BÖSE schlechthin darstellen und um die gedankenlose Folgsamkeit vieler Bürger emotional zu erhalten. Es geht um den unbedingten Machterhalt, der in den USA für eine Amtsperiode durch TRUMP konterkariert wurde, der in seiner von den Medien unterdrückten UN-Rede die Frechheit besaß, die Interessen der eigenen Bürger in den Vordergrund zu stellen und die menschenfeindlichen Machtgefüge Globalisierung, militärischer Komplex und Finanzwelt massiv in Frage stellte bzw. zurückdrängen bzw. neu justieren wollte.

Ein heute einsamer Kämpfer mit wenigen einflussreichen Mitstreitern, der dem Machtkartell erliegen musste, auch wenn das letzte Wort angesichts des spürbar wachsenden Widerstandes der Bürger weltweit noch nicht gesprochen wurde.

Vor diesem Hintergrund ist die PANDEMIE auch die ‚massenpsychologische Strategie‚ mit der Mehrzahl der ‚Verängstigten‘, die MACHT auf allen Ebenen zu erhalten, damit die überregional vorgegebenen Ziele ohne großen Widerstand durchgesetzt werden können.

Die Opfer sind notwendig, um diese Strategie durchzusetzen, so mit einiger Wahrscheinlichkeit die wenigen Regierenden und Eliten in der Gesellschaft, denen die Ziele der Mächtigen bekannt sind und an denen sie folgsam mitwirken dürfen / wollen. Ansonsten wäre das Stillhalten nach 2013 (BT-Drucksache) nicht zu erklären.

Und die nachgelagerten Ebenen dürfen sich ablenkend mit den zwar wichtigen Detailfragen befassen, Hauptsache der Machterhalt in der BRD ist gesichert.

Das führt zu der Erkenntnis, dass wirkliche ‚Führungskräfte‘, wie eingangs plakativ beschrieben, gar nicht erwünscht sind, weil auch das Versagen und die Opfer von den längst getroffenen gloabalen Entscheidungen der Mächtigen ablenken. Und letztlich kommt es nur darauf an, dass die Masse der Bürger machterhaltend die von den Medien geschickt vorgegebenen Parteien wählen. Und jede derzeit mögliche Regierungszusammensetzung wirkt machterhaltend für die Lenker im Hintergrund.

Wenn die Bürger nicht vollends in der Sklavenhaltung enden wollen, wie im Alten Rom, dann sollte sich demokratischer Widerstand regen. Das könnte damit beginnen, dass das Grundgesetz zu einer vollständigen Demokratie ausgebaut wird, wie es Artikel 146 GG ermöglicht. Bereits jetzt ist nach dem Grundgesetz die Möglichkeit der Volksabsimmungen in wichtigen Fragen kodifiziert:

Art. 20

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Dazu gehört auch die Möglichkeit, das Grundgesetz um Bestimmungen zu konkretisieren, beispielsweise bezogen auf das Recht des Volkes, wichtige Fragen nach Artikel 20 Abs. 2 GG (siehe oben) selbst zu entscheiden. Das Fragment der heutigen Rechtslage bzw. der Demokratie (Fassaden-Demokratie) würde damit einer vollständigen Demokratie weichen.

Es sollte jedem klar sein, dass auch Volksabstimmungen ihre Grenzen haben, nämlich bezogen auf die ‚Ewigkeitsrechte‘ des Bürgers nach den Artikel 1 bis 20 Grundgesetz bzw. nach dem übergeordneten Völkerrecht:

Art. 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Es gibt seit Jahren von den Altparteien diffamierte Bürger-Bewegungen, die das Grundgesetz zu einer vollständigen demokratischen Verfassung entwickeln wollen. Google könnte helfen.

Die Bürger bzw. jeder Einzelne trägt die Verantwortung dafür, ob die Kinder und Enkel in absehbarer Zeit in einer echten Demokratie aufwachsen können. Aufstehen und handeln, Gruppen bilden und aktiv werden, dann lässt sich diese anzustrebende echte Demokratie nicht aufhalten. Da ist jeder Bürger gefordert!

H4- und SGB XII – Bedürftige haben Anspruch auf staatliche Unterstützung: Erwerb FFP2-Masken und OP-Masken

23. Januar 2021

Dass die Lügen-Presse als Sprachrohr der Bundesregierung kein Interesse daran hat, auf die gegebene Rechtslage nach SGB II / SGB XII hinzuweisen, sollte so langsam jeder verstehen. Wer immer noch diese bürgerfeindliche Schundpresse kaufen will, der kann bei vielen Bürgern nur noch mit Kopfschütteln rechnen. Den Abgehobenen aus UNION, SPD und FDP sind die Menschen mit wenig Geld völlig egal. Egal ist denen auch, ob diese Menschen ab nächsten Montag noch weiter das (rechtlich unabdingbare) Existenzminimum direkt und indirekt durch auferlegte Masken-Pflichten weiter entzogen werden darf.

Deshalb hier ein paar Vorschläge zur Vorgehensweise, damit das den Betroffenen zustehende RECHT auf Sozialleistungen in solch einer Situation nicht entzogen werden kann. Dabei ist die ‚formale‘ und ‚zeitliche‘ Vorgehensweise wichtig, damit nicht Zuschüsse verlorengehen können.

Um die eigenen – längst vorhandenen – Ansprüche auf ‚Zuschüsse‘ (Geldleistugen, ggfs. Sachleistungen = Masken) durchgesetzt werden können, empfiehlt sich die folgende Vorgehensweise.

Anzumerken ist, dass eine Antragstellung auch dann notwendig wird, wenn anfangs Masken bereitgestellt werden sollten. Denn es ist unklar, ob später, je nach Dauer der Tragepflicht, auch Masken selbst erworben werden müssen.

Für die Antragstellung wird der nachfolgende Text vorgeschlagen, der selbstverständlich individuell angepasst und zu erweitern wäre.

Vorweg ein paar allgemeine Hinweise:

  • Zuschüsse sollten ‚schriftlich‘ beantragt werden (Muster siehe weiter unten).
  • Dass die Behörde den Antrag auch rechtzeitig erhalten hat, sollte per ‚Einschreiben gegen Rückschein‘ oder per ‚Posteinwurf‘ bei der Behörde (Postkasten) mit Zeugen (zu empfehlen: nicht zur Familie gehörend) nachweisbar sein. Entscheidend ist der Monat des Zugangs, ansonsten könnten Ansprüche – rückwirkend ab 1.1. des Monats – verlorengehen, je nach ggfs. späterer Regelung des Bundestages (Gesetz).
  • Sollte die zuständige Behörde (Jobcenter, Sozialagentur oder Sozialamt) den Antrag ablehnen (Ablehnungsbescheid), dann wäre nach Zurückweisung des Antrages durch die Behörde fristwahrend ein WIDERSPRUCH zu dem Ablehnungsbescheid einzureichen (siehe weiter unten den weiteren Mustertext). Der Eingang bei der Behörde (Einschreiben gegen Rückschein bzw. Zeuge Briefeinwurf in den Postkasten der Behörde) sollte nachweisbar sein. Die Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Zustellung des Ablehnugsbescheides) muss eingehalten werden.
  • Spätestens wenn auch der ‚Widerspruch‘ dann abgewiesen werden sollte (= separater Bescheid der Behörde), sollte ein Sozialanwalt aufgesucht werden, der sich mit m.E. großen Erfolgsaussichten darum kümmern kann, den an und für sich nicht zu bestreitenden Anspruch durchzusetzen.
  • Der Antrag wäre noch im Januar 2021 (nachweislicher Zugang bei der Behörde) zu stellen weil unklar ist, ob sich der Bundessozialminister mit seinen Vorstellungen im Bundestag durchsetzen kann und Widerstand von der UNION und der FDP zu erwarten ist. Hubertus Heil (SPD) ist bereit, Zusatzleisungen zu gewähren. Unanbhängig davon besteht m.E. bereits der Anspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II (unabweisbarer Mehrbedarf, der im Regelsatz nicht enthalten ist).
  • Nur die Antragstellung im JANUAR 2021 sichert die Ansprüche, weil ansonsten die Ansprüche, die m.E. bereits jetzt rechtlich bestehen, für den Moat Januar 2021 dann verloren wären und erst ab Februar 2021 Zuschüsse gewährt werden würden.
  • Denn wenn bereits ab dem 25. Januar Geld für Masken ausgegeben werden muss dann würden ohne Antragstellung Ausgaben nicht erstattungsfähig sein, wenn z.B. erst danach Masken kostenlos bereitgestellt werden würden. Denn nach den geltenden Landesverordnungen zu Corona sind bereits ab dem 25. Januar 2021 die Masken in Bus und Bahn, bei Besuch eines Pflegeheimes usw. zu tragen.
  • Zum Nachweis der Ausgaben sind die Belege aufzubewahren, die dann einzureichen wären. Empfehlung: Monat für Monat den Nachweis der Ausgaben der Behörde einreichen (Originale) und jeweils Kopien für die eigenen Unterlagen (Nachweis) aufbewahren. Auch die monatliche Abrechnung der zu erstattenden Ausgaben wäre schriftlich einzureichen. Nie mündlich und nie ohne Nachweis der Einreichung!

Muster-Antrag nach SGB II / XII

Absender:

Vorname, Name

Straße

PLZ Ort

Anschrift des Jobcenters, Sozialamt

(siehe auch Absender Leistungsbescheid)

2x. Januar 2021

Betrifft: Antrag auf Gewährung von Zuschüssen nach § 21 Abs. 6 SGB II

Mein Aktenzeichen: xxxx (siehe Leistungsbescheid)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den geltenden Landesverordnungen / -gesetzen und regionalen Verordnungen zum Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen (InfSG etc. w/ Corona) bin ich verpflichtet, entweder sog. OP – Masken oder FFP2-Masken zu tragen. Dieser Verpflichtung kann ich mich nicht entziehen. Die zusätzlich erforderlichen Ausgaben sind im Regelsatz nicht berücksichtigt.

Ich beantrage deshalb hiermit (für die Bedarfsgemeinschaft) die Übernahme der dafür notwendigen Ausgaben, um der vorgenannten Verpflichtung ab dem 25. Januar 2021 zu entsprechen.

Die unvermeidlichen Ausgaben (Nachweis durch Originalbelege) werde ich (für die Bedarfsgemeinschaft) monatlich abrechnen und im Folgemonat, erstmals im Monat Februar 2021, einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Bestätigung des Einwurfes dieses Schreibens in den Postkasten der Behörde:

Unterschrift

(Name in Druckschrift)

Datum: Uhrzeit:

——————————————

Muster: Antwort auf Ablehnungsbescheid

Absender, Anschrift, Aktenzeichen wie vorgenannt

Betreff: Ablehnungsbescheid vom Datum

Bezug: Mein Antrag auf Gewährung von Zuschüssen (Corona – Maskenpflicht) nach § 21 Abs. 6 SGB II vom DATUM

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem Ablehnungsbescheid vom Datum (Eingang am Datum).

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

ggfs. Bestätigung Einwurf des Schreibens in den Postkasten der Behörde – wie vor mit Datum und Uhrzeit, ansonsten unter Beachtung der Frist (4 Wochen nach Posteingang)

Die Mühe sollte niemand scheuen, um sich die Ansprüche zu sichern. Verwandte und auch Enkel könnten bei der Erstellung der Schreiben helfen.

TEILEN TEILEN –> im Freundes- und Bekanntenkreis!!!

Wollen die Regierungen die Bürger gesundheitlich schwächen?

11. Januar 2021

An und für sich wäre ja zu erwarten, dass in der Corona-Pandemie – war es je eine? (Stichwort: Übersterblichkeit) – die Regierenden alles tun, um die Gesundheit der Bürger zu stärken und bei allen Maßnahmen zu bedenken. Das Gegenteil ist der Fall, was nachstehend plakativ beschrieben wird:

VORFÄLLE der letzten 12 MONATE (nur Beispiele von TAUSENDEN)

  1. Parkbank in Bayern: Hohes Bußgeld, weil ein Mann etwas verzehrt hatte und die Parkbank (Öffentliches Eigentum) nicht weit genug von dem Imbißwagen entfernt war und etwas verzehrt wurde.
  2. In Berlin wurde ein Jogger mit einem Bußgeld belegt, weil er nach 22 Uhr gelaufen war und keine Maske trug.
  3. Ski- und Rodelgebiete werden gesperrt.
  4. Ausgangssperren (regional).

Die Beispiele zeigen, dass nicht nur das ‚Übermaßverbot‚ rechtswidrig missachtet wurde. Noch schlimmer ist, dass es den Regierenden und Behörden nicht um die Gesundheit der Bürger geht. Man muss den Eindruck haben, dass bei vielen aus dem Unterbewußtsein die 30er Jahre wieder hervorgekrochen sind. Man darf mit Fug und Recht anhand vieler Beispiele behaupten, dass die Regierenden und Behörden und viele indoktrinierte Bürger auch heute den ‚braunen Gesellen‘ hinterherlaufen würden.

Schlimmer noch: Jedem Bürger sollte bekannt sein, dass die Alt-Parteien bzw. deren Abgeordnete im Bundestag und in den Landesparlamenten es bis heute duldeten, dass ihre ureigensten Aufgaben, nämlich für die Rechte und das Wohl der Bürger einzutreten, nicht wahrgenommen werden. Sogar das im Bundestag verabschiedete neue Infektionsschutzgesetz (InfSG) ist erkennbar grundgesetzwidrig, wie die Ursprungsfassung auch. Und bis heute nehmen insbesondere die Regierungsfraktionen ihre ‚besondere‘ Kontrollpflicht der Regierungen nicht wahr. Da existiert die demokratieferne Auffassung, als ob die Regierungsfraktionen nur zur ‚Mehrheitsbeschaffung‘ da wären. Ein Skandal seit vielen Jahren. Nur so war das ‚vielfach rechtswidrige Durchregieren‘ der Bundeskanzlerin möglich, die von der Demokratie nach eigenen Aussagen nicht viel hält.

Wer die Bürger vorsätzlich daran hindert – so dumm kann ja niemand sein -, die eigene Gesundheit an der frischen Luft und mit Bewegung zu stärken, insbesondere das Immunsystem, der zeigt eine ungeheuerliche Bürgerverachtung! Und was bedeutet es auch für die Kinder, wenn nach diesen tristen Monaten der im Schnee ausgelebte ‚Freiheitsdrang‘ die Psyche stärkt?

Jeder Lungenarzt müsste auf die Barrikaden gehen, wenn er die Sperrung der Freizeitparks zur Kenntnis nehmen muss. Ausgerechnet in der Winterzeit, wenn bekanntlich die Lunge und damit das Immunsystem schwächer wird. Ist es die mRNA-Absicht, die Bürger gezielt zu schwächen und womöglich auch noch krank zu machen? So blöde kann doch niemand sein, die Zusammenhänge nicht wissen zu wollen?! Und wo bleiben die Berufsverbände der Ärzte, tragen da schon zu viele im Traum die Uniformen der 30er Jahre? Vor ein paar Wochen zeigte ein GEZ-Sender einen Film, der an diese Zeit erinnerte.

Es waren die ELITEN in der Gesellschaft, die damals die vielen Verbrechen ermöglichten, nicht die einfachen Bürger. Eine Wahrheit, an die auch unser Bundespräsident noch nie erinnern wollte. Und auch für die Machtergreifung 1933 waren die Abgeordneten im Reichstag verantwortlich (Stichwort: notwendige 2/3-Mehrheit).

Jeder Bürger sollte daran denken, dass eine Erneuerung der damaligen Zeit, wenn auch im ’neuen Gewand‘, längst stattfindet. Auch damals wurde außerhalb von Recht und Gesetz willkürlich durchregiert und das InfSG hat vergleichbare Züge zum damaligen ‚Ermächtigungsgesetz‘, das es in Varianten bereits in der ‚Weimarer Zeit‘ gab. Es war keine Erfindung der NSDAP.

Vergleichbar sind allerdings die vielen Propaganda-Lügen. Tag für Tag werden PCR-Test-Infektionen gemeldet, obwohl der PCR-Test nachweislich keine Infektion feststellen kann. Auch damit sollen die Bürger durch ‚psychischen Druck‘ gesundheitlich geschwächt werden, damit die GEN-Eingriffe (mRNA-Seren) gespitzt werden können. Die gemeldeten Zahlen, insbesondere die an/mit gemeldeten ‚Corona-Toten‘ sind eine vorsätzliche Fälschung. Es gibt viele Beweise dafür, dass das ‚Kreuz für Corona‘ auf dem ‚Totenschein‘ Geld einbringt.

Bei mRNA-Seren handelt es sich nicht um Impfstoffe. Impfstoffe verhindern Entzündungen; der mRNA-Stoff soll (milde wirkende) Entzündungen herbeiführen! Ein rechtlich bedeutender Unterschied. Waren nicht die Genehmigungen der mRNA-Seren bereits rechtswidrig, nach mehr als 20 Jahren erfolglosen Genehmigungsversuchen für solche Stoffe? Was die Pandemie und die zuvor herabgestuften Voraussetzungen doch alles bewirken kann.

Und warum sind z.B. die Professoren Bhakdi und Hockertz der Auffassung, dass es sich um ‚Menschenversuche‘ handelt? Warum wird nicht ein echter Impfstoff in Deutschland angeboten und warum hatte Russland einen herkömmlichen Impfstoff entwickelt?

Die Regierenden, die Behörden und auch die Polizisten brechen zum Schaden der Bürger Recht und Gesetz. Vor einigen Jahren wäre es kaum möglich gewesen, dass ein Polizist eine erkennbar rechtswidrige Verordnung oder irgendwelche Weisungen von Vorgesetzten umsetzt, die im Kern kriminell sind bzw. das Unrecht unübersehbar ist.

Wie in den 30er Jahren blüht die Denunziation auch zwischen den Beamten auf Anweisung der Vorgesetzten und einiger Politiker. Auch die Bürger wurden aufgefordert, Nachbarn anzuschwärzen. Das erinnert an die ‚Blockwarte‘ der 30er Jahre.

Und die verängstigten Bürger werden aggressiv, wenn jemand keine Maske trägt. Da kommt es erst gar nicht in den Sinn, ob es dafür Gründe gibt. Denn niemand muss sich nach Grundgesetz selbst gesundheitlich schädigen, Aber wer hat schon einmal Aritkel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz durchgelesen. Da lesen viele immer noch lieber die Lügen-Medien und konsumieren die nicht viel besseren GEZ-Erziehungs- und Indoktrinations-Sender.

Wer jetzt nicht aufwacht, der wird in schlimmere Zeiten münden, die er sich heute noch nicht vorstellen kann. Und die Kinder und Enkel werden die Schlaf-Eltern irgendwann verfluchen.

Wer die Gesundheit der Bürger nicht schützen will, wie erkennbar die CDU, CSU, die SPD und die GRÜNEN, der gehört in keine Regierung. Wenn die Wahlbürger weiter schlafen wollen und nicht die Bedeutung der Wahlstimme erkennen, dann sind die heute bereits feststellbaren Schandtaten der Regierenden, wie oben skizziert, nur der Anfang.

Solche Leute kosten das Leben und die Gesundheit der Bürger in Massen. Bereits die zu niedrigen Regelsatzbestandteile, die eine gesunde Ernährung der H4-Betroffenen geradezu verhindern, nimmt diesen Leuten 8 bis 10 Jahren an durchschnittlicher Lebenserwartung (Frauen/Männer). Studien belegen das.

Wer jetzt nicht aufwacht und denTaugenichtsen das Handwerk legt, landet in der Diktatur, die bereits in Ansätzen verwirklicht wurde, wenn auch im neuen Gewand.

Jahresrückblick 2020 einmal anders (Erster Teil)

29. Dezember 2020

0. Einleitung

An und für sich erleben wir seit Anfang 2020 eine Art Götterdämmerung der Alt-Parteien. Die Corona-Pandemie hatte auch viele Schieflagen in der Gesellschaft aufgedeckt, in Deutschland und in Europa und darüber hinaus. Die nachfolgend skizzierten Gedanken können nur ein paar Hinweise liefern. Nachdenken muss jeder selbst, auch die persönlichen Schlussfolgerungen daraus ziehen, sofern es welche geben kann und die zu erwartende Situation in 2021 das Handeln erzwingt.

Die Pandemie eignet sich ganz grundsätzlich, um einige Schieflagen anzusprechen, die teilweise bereits seit Jahrzehnten bekannt sein sollten. Sie wurden besonders bei Aufnahme der Kanzlerschaft Helmut Kohl (CDU) erstmals öffentlich angesprochen und danach wirksam, auch weil der Bundeskanzler der Auffassung war, dass persönliche Erfahrung und Kompetenz nicht so wichtig wären, vielmehr nur seine ‚Entscheidungsfreude‚. So ähnlich hatte er es jedenfalls in einem Spiegel-Interview vor Jahren zum Ausdruck gebracht, als ein Lehrstuhlinhaber der Ökonomie in Berlin seine Eignung als Bundeskanzler für so ein bedeutendes Industrieland wie Deutschland angezweifelt hatte.

Es geht also nach diesem ersten Hinweis um die Frage, was für die heute erkennbaren Schieflagen im Wesentlichen ursächlich sein könnte, ohne Anspruch auf Vollständigkeit in der gebotenen Kürze des Textes, weil heute wohl niemand zu lange Abhandlungen lesen will. Die Informationsflut zwingt zu Formulierungen, die den Kern der Wirklichkeit abbilden sollen. Selbstredend nur einige Gesichtsfelder, ohne Anspruch auf Vollständigkeit der ausgewählten Ursachen, die nach meiner Beurteilung die heutige Situation prägen.

I. Die Pandemie als demokratische Herausforderung und die Spaltung der Gesellschaft

Dass es in der Bundesregierung und den Landesregierungen nicht gelingen konnte, Intelligenz und Führungskompetenz zu verbinden, deutet ganz allgemein auf das bis heute anhaltende Versagen der älteren Parteien hin. Es gehört nicht zu deren Selbstverständnis, Führungswissen systematisch zu sammeln und zu erhalten, auch bezogen auf die Auswahl von Personen für Parlamentssitze und Ämter. Der Wahlerfolg hängt nicht von Kompetenz und Charakter und persönlicher Eignung der Kandidaten wesentlich ab, sondern von Werbung und Wahlbeeinflussung, nicht zuletzt über die Medien mit deren eigenen Präferenzen, beeinflusst von den Eigentümern und/oder den bekannten Organisationen (Bilderberger, Atlantikbrücke, …).

Die zu pflegende ‚persönliche Bedeutung‘ des Einzelnen, auch genannt Egoismus und Geltungsanspruch zum Erhalt und zum Ausbau der Position in Bundestag und Regierung, muss dem Wähler gefallen und den Zuspruch in der eigenen Partei beflügeln. Da spielen ‚Beziehungsgeflechte‘ und die gegenseitige Förderung eine weitaus größere Rolle, als persönliche Kompetenz und Erfahrung oder gar Charakter und Anstand. Und die in die Parteien hineingetragene ‚Framing-Strategie‘ (=sprachliche Perfektion der Täuschung und Indoktrination der Bürger) ersetzt die Wahrheit und sogar die naturwissenschaftliche Realität der Pandemie.

Allerdings: In der PANDEMIE, wenn gestorben wird, lassen sich die Fakten dauerhaft schlecht verheimlichen, selbst nicht mit der Angst- und Panikmache!

Fehlleistungen im weitesten Sinn entstehen in einem Staat und in Unternehmen durch fehlendes Führungswissen. Und hier sind nicht nur Kompetenzen gemeint, die in Management-Studiengängen erworben werden könnten. Denn wenn das Bindeglied des Wissens fehlt, wie Leistung und Wissen problembezogen / problemlösend (prozessual) angewandt wird, dann bleibt das vorhandene theoretische Wissen einsame ‚Stückwerktechnologie‘ mit relativ bescheidener Wirkung. Es ist die ‚Führungskunst‘, Kompetenzen von Menschen einzubinden und zu entfalten, die zur Problemlösung beitragen können. Und das erfordert die ‚persönliche Autorität‘ und die Erfahrung, welche Kompetenzen notwendig sind und wie die unterschiedlichen Erkenntnisse aus den Teilbereichen und deren Lösungsansätze in eine Gesamtstrategie münden können.

Dabei hat das Erkennen der ‚blinden Flecken‘ je nach Problemlage eine noch größere Bedeutung, auch mit Blick auf die sinnvolle und schadensmindernde Priorisierung der kurzfristigen und mittelfristigen Handlungsmöglichkeiten. Wer die Transparenz und den offenen Diskurs scheut, der schadet den Menschen.

Dass der fehlende öffentliche Diskurs unterschiedlicher Experten bis heute von den Regierungsparteien abgelehnt wurde, kann wohl als die größte Fehlleistung des Jahres 2020 aus ‚Führungssicht‘ bezeichnet werden! Totalversagen mit gravierenden gesellschaftlichen Folgen, ja tödlichen Folgen (Stichworte: Sterblichkeit in den Pflegeheimen; unbehandelte andere Krankheiten) auch über Deutschland hinaus.

Nach der unterdrückten Studie aus dem ‚Bundesinnenministerium‚ sind ‚Kollateralschäden‚ mit Todesfolge außerhalb von Corona mit deutlich mehr als 20 Tsd. Toten anzunehmen! Von den volkswirtschaftlichen Schäden auf kurze und mittlere Sicht ganz zu schweigen. Die Bundesregierung weigerte sich geradezu, die Studie öffentlich mit den Experten / Autoren zu erörtern. Und das angesichts der in der Studie aufgezeigten Fehlsteuerungen und den zu erwartenden (tödlichen) Konsequenzen bei Fortsetzung.

Denn wer sich weigert, weitere sinnvolle Gesichtsfelder in die zu bewertende ‚Entscheidungs-Matrix‘ einzubeziehen oder gar zur Kenntnis zu nehmen, der zeigt wenig Führungskompetenz, weil das erkennbar ‚Bessere‘ immer das bis dahin verfolgte / erkannte ‚Gute‘ ersetzen muss, um die Bürger so wirksam wie möglich zu schützen. Und da wäre es völlig egal, wer die richtigen Erkenntnisse vorgetragen hat, auch weil es um das Leben der Menschen geht.

Die Weigerung der Regierungsparteien, den offenen öffentlichen Diskurs zuzulassen, mündete in Bürgerproteste und viele organisierte Demonstrationen (z.B. Querdenker). Seriöse Experten wie Prof. Bhakdi, Dr. Wodarq, Prof. Hockertz und hunderte weitere wurden von Politik und Medien mit den üblichen Ausgrenzungs-Strategie bzw. Beleidigungen wie ‚Corona-Leugner‘, Verschwörungstheoretiker, Rechtsextreme usw. überzogen und ferngehalten. Hauptsächlich ging es darum, die durch das eigene Verhalten aufgedeckte fragwürdige ‚Lösungskompetenz‘ nicht sichtbar werden zu lassen, auch weil die nächsten Wahlen bevorstehen. Gezielt wurden Textbeiträge der Kritiker im Netz unterdrückt oder gar gelöscht. Die Meinungsfreiheit, wie viele andere Grundrechte, wurden bekämpft und durch klar rechtswidrige Gesetze bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt. Rechtsanwälte wehren sich inzwischen mit Sammelklagen dagegen, um die schlimmsten Auswirkungen für die Betroffenen einzudämmen.

Die bereits anfängliche absurde Politik führte in Bayern zu dem ‚polizeilichen Exzess‚, dass einem Bürger, der einsam auf einer Parkbank etwas verzehrte, mit einem hohen Bußgeld überzogen wurde, weil die gebotene Distanz zur Verkaufsstelle ein paar Meter nicht eingehalten wurde. Dass der Mann die Parkbank nicht eigenmächtig versetzen wollte oder gar nicht auf diese Idee kam, durfte keine Rolle spielen. Es folgten die bekannt gewordenen vielen rechtswidrigen und offenbar angewiesenen polizeilichen Übergriffe bei den Demonstrationen, bis hin zum Einsatz von Wasserwerfern gegen friedliche Demonstranten. Eine ältere Dame, die ohne jede sprachliche Äußerung und ohne jede Gegenwehr nur das Grundgesetz in den Händen hielt, wurde demütigend auf die Straße geworfen und im ‚geduckten Polizeigriff‚ abgeführt! Nur ein Beispiel für die vielen rechtswidrige Übergriffe, die an die 30er Jahre erinnern oder den ersten Aufstand in der DDR.

Recht und Gesetz wurde durch die Regierenden und Behörden nach Gutdünken ausgelegt. Auch in Bayern, aber auch in den anderen Bundesländern, fehlt bis heute die für die Grundrechteeinschränkungen zwingende ‚medizinische Begründung‘, die anderes Handeln ausschließt!!! Das zeigt auf, dass das Grundgesetz offenbar keine Rolle spielen darf, wenn es um die Disziplinierung der Bürger geht. Offenbar soll das rigorose Vorgehen der Polizei und anderer Ordnungshüter, bis hin zur Aufforderung der Denunziation, die eigene Überforderung mit der Problemlage verdecken.

Niemand konnte bis heute mit ‚medizinischen Argumenten‘ zwingend erklären, warum es nicht Bürgern nach 22 Uhr erlaubt sein soll, frische Luft beim Spaziergang zu sich zu nehmen, damit insbesondere im Winter die Lungen möglichst stabil bleiben. Dennoch gibt es die vielen absurden und geistlosen Grundrechteeinschränkungen mit den fatalen Auswirkungen für die Wirtschaft und das Leben der Menschen, auch vor dem Hintergrund enorm ansteigender Selbstmorde aus Angst und Verzweiflung, die über die Medien mit unhaltbaren Daten („Infektion“, Hochrechnung der Zahlen kleinerer Kommunen auf 100 Tsd. usw. usw.) sowie dem weit eingeschränkten Besuchsrecht (z.B. Altenheime, Krankenhäuser) erzeugt wurde.

Dass Recht und Gesetz eigentlich die Bürger vor den Übergriffen der Regierenden und Behörden schützen soll, wurde in der Pandemie ins Gegenteil verkehrt! Der absurde Aktionismus einiger Regierungen und Behörden war für eine Reihe von Menschen tödlich! Der Wettlauf der immer drastischer werdenden Maßnahmen sollte die mangelnde Kompetenz der Entscheider verschleiern. Es mangelte an Augenmaß und auf den unteren Ebenen an der Ausübung des immer anzuwendenden ‚Ermessensspielraumes‘ je nach Situation, auch weil der Bildungsnotstand in der Polizei unübersehbar geworden ist. Die Gewaltausübung fällt erkennbar vielen Polizisten leicht, die Rechtskenntnisse sind nicht selten völlig ungenügend. Und die Willfährigkeit bei der offenbar angewiesenen Gewaltausübung ist geradezu erschreckend. Auch da wirkt sich die fehlende Gewaltenteilung aus. Nicht Recht und Gesetz ist Maßstab des Handelns, sondern der Wille einiger Scharfmacher in Regierungen und Behörden.

Auch die Ausgrenzung der Parlamente stützt den Gedanken der Wiederkehr der 30er Jahre. Nach wie vor werden den Parlamente die Rechte vorenthalten; eine Vertretung der Bürger findet weitgehend nicht statt. Die Eingewöhnung in das ‚Durchregieren‘ der Bundeskanzlerin hatte sich in den Jahren fatal ausgewirkt. Wenn überhaupt, kann nur noch von dem ‚Fragment einer Demokratie‚ die Rede sein.

Und jeder mag selbst darüber nachdenken welche Folgen das zeitigt, wenn ein langjähriger Bundestagsabgeordneter der CDU zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes befördert wird. Auch von der erforderlichen Gewaltenteilung in einer Demokratie kann aus mehreren Gründen keine Rede sein (Stichwort: Europäischer Haftbefehl bzw. andauernde politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte auf allen Ebenen – Bund, Länder, Regionen, Kommunen -).

Mit dem Instrument der ‚Framing-Lüge‘, sichtbar geworden mit den täglich behaupteten ‚PCR-Test-INFEKTIONEN‚, sollte alles kaschiert und begründet werden, obwohl sehr viele Bürger wissen, dass der PCR-Test nachweislich keine Infektion feststellen kann. Da dürfte so manchem in Erinnerung gekommen sein: DIE PARTEI HAT IMMER RECHT, auch wenn sie völlig daneben liegt und die Lüge als ‚politisches Instrument‘ zur Machterhaltung eingesetzt wird! Wenn die LÜGE parteifähig geworden ist und dem Machterhalt dient, mit Unterstützung der weitgehend gleich geschalteten MEDIEN, dann sterben die Menschen völlig unnötig.

In der DDR führte das dann zum Volksaufstand und zur Ablösung der Regierung. Die Parallelen in der BRD sind unübersehbar. Die Mehrzahl der ‚Selbstdenker‘ und der ‚Andersdenkenden‘ lehnen die Alt-Parteien ab, währen die Regierungsparteien mit den GRÜNEN auf die Indoktrination der Masse durch die Medien setzen.

Es ist die ‚Arroganz der Macht der Alt-Parteien‘, die den Begriff SOUVERÄN nach 1945 ins Gegenteil verkehrt hatte: Der Bürger darf nur zur Wahl gehen, ansonsten soll er das glauben, was von den Regierenden und den Medien behauptet wird. Und nach den Vorschlägen der Framing-Experten (ZDF-Studie) sollen die Bürger nur sprachlich ‚emotionalisiert‘ werden: Das (vorgegebene) Richtige soll gefühlt, nicht verstanden werden.

Die Furcht vor dem mündigen Bürger ist groß, auch wei die Pandemie-Freizeit und die Ungewissheit das Nachdenken über die eigene Zukunft erforderlich machte, wenn z.B. der Arbeitsplatz verlorengeht.

Deshalb mussten die auf einmal selbst Nachdenkenden, vornehmlich die Andersdenkenden, mit Diffamierungen, Verboten und Strafen bekämpft werden, weil nur die euphemistische ‚Wahrheit‘ der Alt-Parteien Bedeutung haben darf. Alle anderen Äußerungen müssen Verschwörungstheorien oder Fake News sein, die mit Sperren im Internet bekämpft werden, bis hin zur Strafverfolgung und Freiheitsentzug.

Die Rückkehr der 30er Jahre ist unübersehbar geworden.

(Zweiter Teil in Kürze: Wege aus dem ‚demokratischen Verfall‘ der BRD)